Lebenslange Haft gefordert: Mord an US-Touristin Amy Lopez in Koblenz vor Urteil
Fast 32 Jahre nach dem Mord an Amy Lopez plädiert die Staatsanwaltschaft Koblenz auf lebenslange Freiheitsstrafe. Das Urteil soll am Freitag fallen.

Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe im Fall Amy Lopez
Fast 32 Jahre nach dem Mord an der 24-jährigen US-Amerikanerin Amy Lopez steht das Urteil unmittelbar bevor. Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, plädierte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Koblenz auf lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Der 81-jährige deutsche Angeklagte hatte die Tat bereits zu Prozessbeginn über seinen Anwalt Volker Klein vollumfänglich eingestanden.
Für die Staatsanwaltschaft bestehen auch im Hinblick auf forensische Untersuchungen „keinerlei Restzweifel". Die Anwälte der Nebenkläger, der Familie von Amy Lopez, schlossen sich in wesentlichen Punkten der Forderung an.
Chronische Vergewaltigungsdisposition, aber volle Schuldfähigkeit
Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin hatte vor den Plädoyers die Beweisaufnahme geschlossen. Einem Sachverständigengutachten zufolge liegt beim Angeklagten eine chronische Vergewaltigungsdisposition vor — als Krankheit wurde diese jedoch nicht eingestuft, wie Staatsanwalt Julian Gislai erläuterte. Damit sei der Mann vollumfänglich schuldfähig.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben". Seine „abartigen sexuellen Fantasien" habe er „um jeden Preis" ausleben wollen, hieß es im Schlussvortrag.
Tat im September 1994 nahe Festung Ehrenbreitstein
Laut Anklage lockte der Mann Amy Lopez im September 1994 nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abgelegenes, leerstehendes Gebäude. Dort fesselte er die 24-Jährige, missbrauchte sie sexuell und tötete sie mit neun Messerstichen. Kurz nach der Tat entdeckten spielende Kinder die Leiche.
Der entscheidende Durchbruch gelang erst Jahrzehnte später: Alte DNA-Spuren wurden mit neuen technischen Möglichkeiten ausgewertet und dem 81-Jährigen zugeordnet. Daraufhin wurde er Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen.
Brief des Vaters: „Das letzte Urteil liegt bei Gott"
Am dritten Verhandlungstag war der Gerichtssaal erneut gut gefüllt. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung zeitweise aufmerksam, zeitweise mit geschlossenen Augen — für ihn geht es möglicherweise um den Rest seines Lebens, wie sein Verteidiger zuvor angemerkt hatte.
Während der wenigen Prozesstage kreiste die Verhandlung überwiegend um den Angeklagten selbst: Gesundheitszustand, Vorstrafen, Biografie. Kaum zur Sprache kam Amy Lopez. Das änderte sich im Schlussvortrag der Nebenklägervertreter, als Anwältin Kathrin Kienle einen Brief des Vaters verlas.
Amy sei ein Mädchen gewesen, das früh den Tod ihrer Mutter habe hinnehmen müssen — und dennoch neugierig und lebensfroh durch die Welt gereist sei. Sie habe davon geträumt, für „Ärzte ohne Grenzen" tätig zu werden. Ihre Asche wurde neben der ihrer Mutter beerdigt. „Als Amy getötet wurde, starb auch ein Teil von mir", ließ der Vater verlesen. Die jahrelange Suche nach dem Täter sei lange aussichtslos geblieben, ein Abschluss undenkbar. Zur geplanten Urteilsverkündung am Freitag werde er gemeinsam mit seinem Sohn erscheinen. Ein persönliches Urteil über den Angeklagten wolle er nicht fällen: „Das letzte Urteil liegt bei Gott."
Von diesen Worten bekam der Angeklagte nach Beobachtung im Saal wenig mit. Seine Augen fielen zu, der Kopf sank auf die Brust. Erst ein Hustenanfall weckte ihn kurz darauf wieder auf.
Kein Mitleid, keine öffentliche Reue
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägervertreter hoben das emotionslose Verhalten des Angeklagten im gesamten Prozessverlauf hervor. Er habe „kein echtes Mitleid" und keine öffentliche Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Gislai. Verteidiger Klein entgegnete, er habe seinem Mandanten dazu geraten: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen." Ihm gegenüber soll der Angeklagte Reue bekundet haben.
Besondere Schwere der Schuld kaum von praktischer Bedeutung
Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe im deutschen Strafrecht und wird am häufigsten bei Mord verhängt. Sie kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden — der Angeklagte wäre dann 96 Jahre alt. Wenn das Gericht, wie hier gefordert, eine besondere Schwere der Schuld feststellt, ist eine vorzeitige Entlassung nur in Ausnahmefällen möglich.
Verteidiger Klein räumte ein, die Frage der besonderen Schuldschwere sei zwar eine juristische, aufgrund des hohen Alters des Angeklagten jedoch kaum von praktischer Bedeutung. Im Grundsatz stimmte er der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu.
Das Urteil soll bereits nach dem dritten Verhandlungstag am Freitag verkündet werden.
Source: Google News DE — Crime (de)