Messerangriff auf Ex-Partnerin in Berlin: 51-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht
Ein 51-jähriger Serbe steht vor dem Landgericht Berlin, weil er seine 46-jährige Ex-Lebensgefährtin brutal attackiert haben soll. Laut Anklage handelte er aus verletzter „Familienehre".

Berliner Landgericht: Ex-Partner nach Messerangriff wegen versuchten Mordes angeklagt
Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, steht ein 51-jähriger serbischer Staatsangehöriger seit dieser Woche vor dem Landgericht Berlin — angeklagt wegen versuchten Mordes an seiner 46-jährigen früheren Lebensgefährtin. Der Angriff ereignete sich am 2. Februar dieses Jahres in der Wohnung der Frau in Berlin-Weißensee.
Der Beschuldigte wurde kurz nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger teilte mit, der Mann werde sich zu den Vorwürfen an einem der nächsten Verhandlungstage äußern.
Tatablauf laut Anklage
Die Frau war nach einem fast zweimonatigen Aufenthalt außerhalb Berlins in ihre Wohnung zurückgekehrt. Dort befanden sich neben ihrer Tochter, ihrer Schwiegertochter und ihrem Enkelsohn auch ihr ehemaliger Partner. Er habe geargwöhnt, dass sie einen neuen Freund habe, heißt es in der Anklage.
Der 51-Jährige soll ihr mit einem Küchenmesser in den Rücken gesprungen sein, sie in die Schultern gestochen und versucht haben, ihr in den Hals zu stechen. Weil sich die Frau heftig wehrte, konnte sie diesen Stich verhindern — das Messer durchtrennte jedoch ihre Wange und verletzte ihre Zunge. Es gelang ihr schließlich, die Waffe zu ergreifen und wegzuwerfen. Daraufhin soll der Mann mit Gegenständen aus seiner Griffnähe auf sie eingeschlagen haben, bis ein Nachbar eingriff und den Angriff beendete.
Zeugin sagt unter Tränen aus
Die 46-Jährige sagte im Prozess, sie habe den Angeklagten vor rund 30 Jahren kennengelernt und sich vor zehn Jahren von ihm getrennt. Danach sei er nur noch zum Besuch des gemeinsamen Sohnes erschienen. „Ich verließ dann meine eigene Wohnung und kam erst zurück, wenn er weg war", erklärte die dreifache Mutter. „Mein Leben lang hatte ich Angst vor ihm."
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Der Angeklagte habe in Tötungsabsicht gehandelt, um seine angebliche „Familienehre wiederherzustellen" und zu verhindern, dass die Frau einen anderen Partner habe, so die Anklage. Laut Anklageschrift habe er sich nach der Trennung und dem Verdacht auf einen neuen Mann im Leben der Frau „in seiner Familienehre gekränkt gesehen".
Für den Prozess sind sechs weitere Verhandlungstage bis zum 5. Oktober angesetzt.
Source: Google News DE — Crime (de)