Mordprozess Amy Lopez in Koblenz: Alle Seiten fordern lebenslange Haft für Hans S.

Im Prozess um den Mord an der US-Amerikanerin Amy Lopez von 1994 plädierten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung für eine Verurteilung wegen Mordes.

Mordprozess Amy Lopez in Koblenz: Alle Seiten fordern lebenslange Haft für Hans S.

Plädoyers im Koblenzer Mordprozess: Selbst Verteidiger fordert Verurteilung

Im Prozess um die Tötung der 24-jährigen US-Amerikanerin Amy Lopez im Jahr 1994 haben laut Frankfurter Allgemeine Zeitung alle Verfahrensbeteiligten eine Verurteilung des Angeklagten Hans S. wegen Mordes gefordert. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Der heute 81-jährige Hans S. hatte die Tat zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche vollumfänglich eingeräumt.

Der Staatsanwalt wiederholte in seinem Plädoyer im Wesentlichen die Anklage vom ersten Verhandlungstag. Demnach war Amy Lopez am Morgen des 26. September 1994 ein Zufallsopfer des damals 49-jährigen Hans S., der bereits mehrfach wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt worden war. Als er an jenem Morgen sein Haus verließ, steckte er sich Handschellen und ein Messer ein – er hegte Vergewaltigungsphantasien.

Die junge Touristin aus den Vereinigten Staaten fiel ihm in der Koblenzer Innenstadt auf, als sie mit einem großen Rucksack in einen Bus Richtung Festung Ehrenbreitstein stieg. S. fuhr mit dem Fahrrad zur Festung und fing Lopez auf dem Felsenweg ab. Unter dem Vorwand, ihr eine Abkürzung zu zeigen, führte er sie in ein abgelegenes Nebengebäude.

Dort legte er ihr von hinten Handschellen an. Als er keine Erektion bekam, drang er mit den Fingern in ihre Vagina ein. Als sich Lopez körperlich und verbal wehrte, zog er sein Messer und stach neunmal auf ihren Oberkörper ein. Zusätzlich strangulierte er ihren Hals und fügte ihr mit einem Stein stumpfe Kopfverletzungen zu. Die Rechtsmedizin stellte als Todesursache „Verblutung nach innen" fest und wies nach, dass S. die Vagina seines Opfers auch nach dessen Tod noch manipulierte. Den Tatort verließ er, nachdem er unter anderem Lopez' Unterhose in den Rhein geworfen hatte. Kurz darauf entdeckten spielende Kinder den Leichnam.

„An der Beweisführung bestehen keinerlei Zweifel", erklärte der Staatsanwalt. Er sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der Befriedigung des Geschlechtstriebs als erfüllt an und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein psychiatrisch-forensischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten bescheinigt, zurechnungsfähig und damit vollumfänglich schuldfähig zu sein.

Die Nebenklagevertreter von Vater und Bruder der Getöteten schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Anwalt des Bruders Walter Rimbau sagte, S. sei „geradezu auf die Jagd gegangen" an jenem Septembermorgen 1994. Er kritisierte zudem, „alleine aus Anstand" hätte er vom Angeklagten einen Satz der Reue oder des Bedauerns erwartet.

Die Anwältin von Amy Lopez' Vater Robert Rimbau verlas bewegende Worte ihres Mandanten über seine Tochter. Nach dem Tod seiner Ehefrau hatte Robert Rimbau seine damals 13-jährige Tochter und den drei Jahre älteren Sohn allein aufgezogen. Die Europareise war ein Geschenk an Amy Lopez gewesen, die anschließend ihr Medizinstudium hatte fortsetzen wollen. Der gläubige Katholik ließ mitteilen, die Familie habe all die Jahre gebetet, dass es keine weiteren Opfer geben werde; er dankte den Ermittlungsbehörden für ihre Beharrlichkeit.

Der Verteidiger des Angeklagten fasste sich kurz. Sein Mandant habe die Tat gestanden und stehe dazu. Dem Vorwurf der Nebenklage, Hans S. habe sich nicht entschuldigt, entgegnete er mit dem Satz, der das Verfahren prägte: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen." Er habe S. geraten, keine Entschuldigung auszusprechen.

Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld unterstütze die Verteidigung, wenngleich ihr praktische Bedeutung im konkreten Fall kaum zukomme: S. könnte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Entlassung stellen – er wäre dann 96 Jahre alt. Zu Prozessbeginn hatte der Verteidiger bereits darauf hingewiesen, es sei gut möglich, dass Hans S. im Gefängnis sterbe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte: „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an."

Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. Vater und Bruder von Amy Lopez haben angekündigt, im Gerichtssaal anwesend zu sein.

Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung

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