Mordprozess Fabian: Gina H. verweigert Befragung – Vernehmungsvideo bleibt zugelassen

Gina H. lehnte weitere Fragen vor dem Landgericht Rostock ab. Ihr Anwalt begründete dies mit psychischer Belastung nach ihrer vierstündigen Erklärung.

Mordprozess Fabian: Gina H. verweigert Befragung – Vernehmungsvideo bleibt zugelassen

Angeklagte im Fall Fabian bricht Schweigen – und zieht sich zurück

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die 30-jährige Angeklagte Gina H. eine Befragung durch das Landgericht Rostock verweigert. Wie WELT berichtet, begründeten ihre Verteidiger dies mit der psychischen Verfassung ihrer Mandantin nach deren ausführlicher Stellungnahme zu Wochenbeginn.

„Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde", erklärte Verteidiger Thomas Löcker vor Gericht. Nach ihrer Einlassung sei Gina H. offenbar erstmals mit dem konkreten Ausmaß einer möglichen Strafe konfrontiert worden. Bei einer Verurteilung droht ihr eine jahrzehntelange Haftstrafe.

Am Montag hatte die Angeklagte erstmals selbst zu den Vorwürfen Stellung genommen. In einer rund vierstündigen Erklärung bestritt sie ihre Beteiligung an der Tat. Sie erklärte, den späteren Fundort der Leiche – einen Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock – erst am 13. Oktober 2025 gesehen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gina H. den Jungen bereits am 10. Oktober 2025 an diesem Gewässer getötet und seine Leiche anschließend in Brand gesetzt hat. Als Tatmotiv nennen die Ermittler die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater und deren späteres Scheitern.

Antrag auf Beweisausschluss scheitert

Am Dienstag versuchte die Verteidigung, zentrale Beweismittel aus dem Verfahren ausschließen zu lassen. Anlass war der Ablauf der ersten polizeilichen Vernehmungen von Gina H.: Sie sei seinerzeit als Zeugin und nicht als Beschuldigte befragt worden, obwohl bereits ein Tatverdacht bestanden habe – ohne entsprechende Rechtsbelehrung.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach einer Beratungspause stellte die Kammer fest, dass bis zum 15. Oktober 2025 keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Beschuldigtenstatus vorgelegen hätten. Erst spätere Zeugenaussagen und die Auswertung von Handydaten hätten Widersprüche offenbart. Die fragliche Vernehmung sei daher rechtmäßig gewesen. Auch die Videoaufzeichnung einer rund dreistündigen Befragung vom 14. Oktober bleibt damit im Prozess verwertbar.

Eine Polizeibeamtin, die Gina H. nach dem Leichenfund zum Revier gebracht hatte, gab an, ein konkreter Tatverdacht habe erst am 16. Oktober bestanden. Die Verteidigung widersprach: Sie verwies auf Hinweise einer weiteren Zeugin, die bereits am 14. Oktober Zweifel an der offiziellen Darstellung des Leichenfundes geäußert haben soll.

Prozess läuft seit Ende April

Das Verfahren begann Ende April. Seitdem wurden Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten eingebracht. Im Mittelpunkt der jüngsten Verhandlungstage stand jedoch vor allem Gina H. selbst: Ihre Einlassung lieferte erstmals einen konkreten Einblick in die Verteidigungsstrategie. Die Mordvorwürfe weist sie weiterhin zurück.

Source: WELT

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