Urteil erwartet: Vater soll Achtjährige in Bollschweil ermordet haben

Vor dem Landgericht Freiburg wird am Montag das Urteil im Prozess um den Tod einer Achtjährigen aus Bollschweil erwartet. Der 58-jährige Vater ist wegen Mordes angeklagt.

Urteil erwartet: Vater soll Achtjährige in Bollschweil ermordet haben

Mordprozess um getötete Achtjährige: Landgericht Freiburg verkündet Urteil

Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, wird am Montag um 14.00 Uhr vor dem Landgericht Freiburg das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines achtjährigen Mädchens aus Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Vater des Kindes vor, seine Tochter im Oktober des vergangenen Jahres ermordet zu haben.

Laut Anklage forderte der Deutsche am Tattag telefonisch von seiner Ex-Frau, die gemeinsame Tochter sehen zu dürfen. Als sie ablehnte, fuhr er zu ihrem Haus. Die Achtjährige öffnete ihm arglos die Tür, woraufhin er sie zu seinem Auto zerrte. Als der 13-jährige Bruder und die Mutter hinzukamen, drängte der Angeklagte mit dem Mädchen zurück ins Haus und verbarrikadierte sich dort.

Im Inneren soll er das Kind gewürgt und am Kopf verletzt haben. Als Nachbarn eine Fensterscheibe einschlugen, griff er dem Vorwurf zufolge zum Messer und tötete die bewusstlose Tochter. Ein Polizist gab noch einen Schuss auf den Mann ab, um ihn zu stoppen — jede Hilfe kam jedoch zu spät. Schließlich verließ der Angeklagte das Haus eigenständig und ließ sich festnehmen.

Beim Prozessauftakt rang der 58-Jährige sichtlich mit der Fassung und brach mehrfach in Tränen aus. Stundenlang sprach er über Schulden, sozialen Rückzug, tägliche Friedhofsbesuche und zunehmenden Cannabiskonsum. Zu den konkreten Tatvorwürfen schwieg er. Seine jüngste Tochter sei ihm „das Liebste" gewesen.

Der Verfahrensverlauf war ungewöhnlich: Ein erstes psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann Schuldunfähigkeit — er leide an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren begann daher zunächst als Sicherungsverfahren, das eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie anstrebte. Ein zweiter Sachverständiger gelangte jedoch zu einem gegenteiligen Schluss und verneinte die Schuldunfähigkeit, woraufhin das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt wurde. Nun kommen sowohl eine Haftstrafe als auch eine Einweisung in eine forensische Klinik in Betracht.

Source: Google News DE — Crime (de)

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