Vernehmungsvideo belastet Angeklagte im Mordfall Fabian schwer
Im Prozess um den getöteten Fabian zeigt das Gericht ein Vernehmungsvideo – trotz Widerspruch der Verteidigung. Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten werden deutlich.

Mordfall Fabian: Vernehmungsvideo führt zu Widersprüchen im Saal
Am 23. Verhandlungstag im Prozess um den getöteten Jungen Fabian hat das Gericht ein stundenlang aufgezeichnetes Vernehmungsvideo der Angeklagten abgespielt – gegen den ausdrücklichen Einspruch der Verteidigung. Wie n-tv berichtet, traten dabei erhebliche Widersprüche in den Schilderungen der Frau zutage und lösten im Publikum sichtbare emotionale Reaktionen aus.
In der gezeigten Aufnahme hatte die Angeklagte zunächst behauptet, den ermordeten Fabian am 14. Oktober 2025 zufällig bei einem Spaziergang mit einer Freundin entdeckt zu haben. „Das Problem ist: Ich kann nicht lügen", sagte sie darin an einer Stelle. Als die Polizei sie mit der abweichenden Aussage ihrer Freundin konfrontierte – der Fund sei kein Zufall gewesen –, revidierte sie ihre Darstellung rasch.
„Ich wollte eine Person rauslassen", räumte die Angeklagte in dem Video ein. Sie habe bereits in der Nacht zum 13. Oktober gemeinsam mit einem Freund etwas am Fundort entdeckt, aber zunächst nicht gewusst, was es sei. Der Freund habe ihr erklärt, es handle sich um eine verbrannte Puppe, und sie gebeten, erst am nächsten Tag die Behörden zu benachrichtigen. Sie habe Angst gehabt und „ein komisches Bauchgefühl", dennoch sei sie zunächst still geblieben. Bei dieser Beschreibung ging laut n-tv ein Raunen durch den Zuschauerraum.
Zu Verhandlungsbeginn hatte die Verteidigung eine vom Richter empfohlene weitere Befragung der Angeklagten abgelehnt. Anwalt Thomas Löcker begründete dies damit, die Mandantin sei nach ihren Einlassungen des Vortags emotional sehr instabil: „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde." Ihr sei möglicherweise erstmals in diesem Prozess klargeworden, was auf dem Spiel stehe – eine Haftstrafe von 30 Jahren oder mehr.
Die Verteidiger beanstandeten anschließend Verfahrensfehler und versuchten, sowohl die Zeugenaussage der vernehmenden Polizistin als auch die Vorführung des Videos zu verhindern. Ihre Begründung: Die Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Vernehmung noch als Zeugin geführt worden, obwohl bereits ein Tatverdacht gegen sie bestanden habe. Über ihre Rechte sei sie dabei nicht informiert worden. Sämtliche daraus resultierenden Aussagen und Aufnahmen müssten deshalb aus dem Verfahren ausgeschlossen werden, so die Forderung. Das Gericht wies den Einspruch nach einer längeren Beratungspause zurück.
Laut Anklage soll die 30-Jährige den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und seine Leiche anschließend in Brand gesetzt haben. Als Motiv gilt das Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater sowie das zeitweise Ende dieser Beziehung. Der Indizienprozess läuft seit dem 28. April; bis dato wurden Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.
Im Verlauf des Verfahrens hat die Angeklagte ihre Aussagen mehrfach geändert. Zuletzt erklärte sie, die Leiche am Abend des 13. Oktober entdeckt zu haben – bei zwei getrennten Besuchen des Fundorts mit je einem anderen Freund. Beide hätten ihr eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen. Den Fund meldete sie schließlich erst am 14. Oktober. Eine Beteiligung an der Tat bestreitet sie weiterhin.
Die Verteidigung hat zudem beantragt, einen neuen rechtsmedizinischen Sachverständigen zu bestellen. Dieser soll klären, wie lange die Leiche gebrannt hat – eine Frage, die nach Ansicht der Anwälte darüber entscheidet, ob der von der Staatsanwaltschaft rekonstruierte Tatablauf zeitlich überhaupt möglich ist.
Source: n-tv