Betrunkener Bulgare rammt E-Biker in Dornbirn – fünf Monate bedingt
Ein 34-jähriger Bulgare fuhr mit 2,22 Promille in einen E-Biker und verletzte ihn schwer. Das Landesgericht Feldkirch verhängte fünf Monate bedingte Haft.

Prozess in Feldkirch: 2,22 Promille, schwer verletzter Radfahrer, rechtskräftiges Urteil
Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, musste sich ein 34-jähriger bulgarischer Staatsbürger vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten: Er hatte im März in Dornbirn betrunken mit seinem Auto einen E-Biker auf dem Radstreifen erfasst und schwer verletzt.
Zum Unfallzeitpunkt wies der Angeklagte einen Blutalkoholgehalt von 2,22 Promille auf. Staatsanwalt Richard Gschwenter zeigte sich bereits zu Beginn der Verhandlung über diesen Wert erstaunt und stellte fest: „Es hätte auch Tote geben können."
Kontrolle verloren, Mauer gerammt
Der Bulgare war gegen 22.30 Uhr von einer Feier unterwegs, als er auf der Dr.-Anton-Schneider-Straße in Dornbirn-Haselstauden die Kontrolle über seinen Pkw verlor. Sein Fahrzeug erfasste einen 35-jährigen E-Biker mit voller Wucht. Der Radfahrer – ein zweifacher Familienvater – flog über die Motorhaube, schlug gegen die Windschutzscheibe und wurde auf den Asphalt geschleudert; dabei riss er seine unmittelbar vor ihm fahrende Frau mit sich.
Nach der Kollision gab der Fahrer erneut Gas und fuhr in eine Mauer. Sein Auto war danach ein Totalschaden; die Straße blieb eineinhalb Stunden gesperrt.
Schulterblatt, Brustbein, Rippen – alles gebrochen
Die Verletzungen des E-Bikers sind erheblich: Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Rippen und Fußknöchel – gebrochen oder schwer geprellt. Acht Wochen verbrachte der Mann in Krankenhaus und Rehabilitation. Vollständig ausgeheilt sind die Verletzungen bis heute nicht. Seine Frau kam mit Prellungen und Schürfwunden davon.
Reue vor Gericht, Diversion abgelehnt
Vor Gericht gestand der Bulgare die Tat und entschuldigte sich bei den Opfern. Verteidiger Hamza Ovacin plädierte für eine Diversion. Staatsanwalt Gschwenter lehnte diesen Weg angesichts des Promillewertes ab.
Die Richterin verhängte fünf Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 960 Euro. In ihrer Urteilsbegründung hielt sie fest: „So ein Delikt bedarf einer hohen Bestrafung." Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Zivilrechtliches Nachspiel erwartet
Für den Alkolenker ist die Sache damit noch nicht abgeschlossen: Zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten dürften folgen.
Source: Google News AT — Crime (de)