Friedhof-Mord Wien: 14-Jährige wegen Beitrags zum Mord vor Gericht

Eine 14-Jährige muss sich am 9. September vor einem Jugend-Schöffengericht verantworten – sie soll die Täterin zum Mord auf dem Wiener Friedhof Baumgarten angestiftet haben.

Friedhof-Mord Wien: 14-Jährige wegen Beitrags zum Mord vor Gericht

Freundin der Friedhof-Mörderin angeklagt: Prozess am 9. September

Google News AT — Crime (de) berichtet über ein neues Kapitel im Wiener Friedhof-Mordfall: Am 9. September muss sich eine 14-Jährige vor einem Jugend-Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihr Beitrag zum Mord vor – sie soll die eigentliche Täterin zur Tat ermutigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Mord ereignete sich im Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Eine damals 14-jährige Jugendliche griff dort eine 64-jährige Pensionistin von hinten an und tötete sie – ohne vorherigen Streit oder Konflikt. Das Opfer kannte die Täterin nicht. Im Juni wurde die Haupttäterin zu acht Jahren Haft verurteilt und zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Nun richtet sich der Fokus auf die damalige Freundin der Verurteilten. Laut Anklage, über die zunächst „Puls24" berichtete und die auch die „Krone" aufgriff, soll die Jugendliche von den Mordgedanken ihrer Freundin gewusst haben. Diese habe ihr die Fantasien geteilt – und die Angeklagte soll sie daraufhin dazu „aufgemuntert" haben, die Tat tatsächlich zu begehen.

Bereits beim ersten Prozess kamen Details über die Beziehung der beiden ans Licht. Die verurteilte Täterin beschrieb Mordgedanken, die sie schon länger beschäftigt hätten. True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller sollen laut den damaligen Aussagen Teil ihrer Lebenswelt gewesen sein. Die Haupttäterin belastete ihre frühere Freundin im Laufe der Hauptverhandlung durch ihre Aussagen zusätzlich – jene Angaben bildeten schließlich die Grundlage für die nun rechtskräftige Anklage.

Die nun Angeklagte war bereits vor dem ersten Prozess als Beschuldigte geführt worden. Nach der Tötung fotografierte die Haupttäterin den Leichnam und schickte die Aufnahmen an mehrere Personen – darunter auch an die jetzt Angeklagte.

Zum Tatzeitpunkt lebte die Haupttäterin in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Die Tatwaffe hatte sie kurz vor dem Angriff erworben.

Da auch die zweite Angeklagte zur Tatzeit 14 Jahre alt war, gilt das Jugendstrafrecht. Ein Geschworenengericht ist daher nicht zuständig – der Fall wird vor einem Jugend-Schöffengericht verhandelt.

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Source: Google News AT — Crime (de)

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