Baumanager ergaunerte 3,2 Mio. Franken beim Technopark Zürich – Gericht lehnt Strafmass ab

Ein 43-jähriger Schweizer soll zwischen 2018 und 2021 Millionen mit überhöhten Rechnungen erschlichen haben. Das Bezirksgericht Zürich verwarf den ausgehandelten Urteilsvorschlag.

Baumanager ergaunerte 3,2 Mio. Franken beim Technopark Zürich – Gericht lehnt Strafmass ab

Bezirksgericht Zürich verweigert Genehmigung: Drei Jahre Strafe zu wenig für 3,2-Millionen-Betrug

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Urteilsvorschlag im abgekürzten Verfahren gegen einen 43-jährigen Schweizer abgelehnt. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2021 bei der Technopark Immobilien AG rund 3,2 Millionen Franken durch überhöhte Rechnungen erschlichen zu haben. Das berichtet die NZZ.

Der Beschuldigte war ab 2014 beim Technopark angestellt und galt laut Anklage als «äusserst verlässlicher Baumanager». 2017 wechselte das Verhältnis auf seinen Wunsch hin in ein Auftragsverhältnis: Er führte fortan ein eigenes Unternehmen, behielt aber sein Büro im Technopark. In dieser Konstellation begann er, überhöhte Rechnungen zu stellen.

Geständnis, Flucht und falscher Diplomatenpass

Der 43-Jährige ist vollumfänglich geständig. Staatsanwalt und Verteidiger hatten sich im Vorfeld auf einen Urteilsvorschlag von 36 Monaten Freiheitsstrafe geeinigt – sieben Monate unbedingt, bereits verbüsst, sowie 29 Monate bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Der Mann wäre damit in Freiheit geblieben.

Zum Zeitpunkt der Verhandlung befand sich der Beschuldigte bereits seit über einem Jahr wieder auf freiem Fuss. Erstmals verhaftet wurde er im September 2021, von Dezember 2021 bis März 2022 sass er in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung verschaffte er sich gefälschte Ausweispapiere und floh ins Ausland. Laut Anklage benutzte er neun vollständig gefälschte Ausweise unter falschem Namen – darunter einen österreichischen Diplomatenpass sowie Reisepässe und Führerausweise aus Deutschland, Österreich und der Ukraine.

Im Oktober 2024 wurde er in Innsbruck erneut verhaftet, wo er inzwischen lebte. Dort hatte er sich im Sicherheits- und Personenschutzbereich beruflich neu etabliert und sich dafür ein illegales Waffen- und Munitionsdepot angelegt, darunter eine Maschinenpistole, Pistolen und Schalldämpfer.

«Es war alles ein Blödsinn» – Beschuldigter schildert persönliche Krise

Vor Gericht gab der 43-Jährige an, derzeit rund 1,1 Millionen Franken Schulden zu haben. Im Urteilsvorschlag hatte er eine Schadenersatzzahlung von rund 816 000 Franken an die Technopark Immobilien AG anerkannt.

Zu den Hintergründen erklärte er, er sei damals in einer persönlichen Krise gewesen. «Es gibt keinen rationalen Grund, weshalb ich es gemacht habe», sagte er. «Es war alles ein Blödsinn. Ich war einfach ausser Kontrolle.» Er habe Freundschaften missbraucht und versucht, seine Unzufriedenheit durch Alkohol und eine Spielsucht zu kompensieren. Er sei regelmässig ins Kasino gefahren. Die illegalen Waffen bezeichnete er als «Werkzeug» für seinen neuen Beruf in Österreich; er sei schon immer Sportschütze gewesen.

Inzwischen habe er eine Therapie abgeschlossen. Bis zur Pension wolle er einen «ganz normalen Beruf» ausüben und Rettungssanitäter werden.

Staatsanwalt verteidigt das ausgehandelte Strafmass

Im abgekürzten Verfahren ungewöhnlich: Das Gericht forderte den Staatsanwalt auf, das beantragte Strafmass nochmals zu begründen. Der Ankläger führte aus, bei Wirtschaftsdelikten führten auch hohe Deliktssummen häufig nicht zu höheren Strafen als bei Strassenkriminalität. Das Geständnis und die Kooperation rechtfertigten einen Abzug von einem Drittel. Die Tat scheine zudem nicht aus einer kriminellen Grundgesinnung zu stammen, sondern aus Überlastung entstanden zu sein. Auslöser sei die Spielsucht gewesen – auch wenn sich der Beschuldigte Luxus gegönnt habe, etwa ein Boot auf dem Bodensee. Einem Gefängnisaufenthalt stehe auch das Ziel der Resozialisierung entgegen; der Beschuldigte wolle künftig keinen Beruf mehr ausüben, bei dem er mit Geld umzugehen habe.

Richter sieht mindestens fünf Jahre als angemessen

Das Bezirksgericht folgte dieser Argumentation nicht. Bezirksrichter Reto Nuotclà erklärte, er sehe nicht, wie man in diesem Fall auf nur drei Jahre Freiheitsstrafe kommen könne. Die Deliktsdauer im Hauptvorwurf betrage vier Jahre. Es handle sich um das raffinierte, hinterhältige Ausnutzen eines Vertrauensverhältnisses, das über Jahre aufgebaut worden sei. Bei vergleichbaren Delikten seien mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe üblich.

Hinzu kämen weitere Delikte: Die Totalfälschung amtlicher Ausweise rechtfertige zusätzliche zwölf Monate, begangen «absolut zum eigenen Vorteil und mit direktem Vorsatz». Die Kasino-Besuche hätten zudem der Geldwäscherei gedient und den Nachweis der Betrüge verschleiert. Das Gericht zweifelte dabei an der geltend gemachten Spielsucht: Teils sei der Beschuldigte nur einmal pro Monat ins Kasino gegangen. Schliesslich wertete der Richter auch sieben als «erheblich» eingestufte illegale Schusswaffen als zusätzlich strafverschärfend.

Das Bezirksgericht Zürich lehnte den Urteilsvorschlag daher ab und wies den Fall zur Neubearbeitung an die Staatsanwaltschaft zurück. Die 42-seitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte umfasst gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache Geldwäscherei sowie Vergehen gegen das Waffengesetz.

Source: NZZ

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