Bergsturz Bondo 2017: Prozess gegen fünf Angeklagte – darunter Nationalrätin Giacometti
Acht Wanderer starben beim Felssturz am Piz Cengalo. Nun müssen sich fünf Personen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung vor dem Regionalgericht Maloja verantworten.

Fahrlässige Tötung: Gericht klärt Verantwortung beim Bergsturz von Bondo
Am 23. August 2017 brachen am Piz Cengalo drei Millionen Kubikmeter Fels ab. Der Schuttstrom wälzte sich durch das Val Bondasca bis ins Bündner Dorf Bondo, das rechtzeitig evakuiert werden konnte. Auf einem Wanderweg jedoch wurden acht Wanderinnen und Wanderer von den Felsmassen begraben und getötet.
Nun, berichtet SRF, beginnt vor dem Regionalgericht Maloja der Prozess wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung. Angeklagt sind fünf Personen: die damalige Gemeindepräsidentin und heutige Nationalrätin Anna Giacometti, zwei Mitarbeiter des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren, ein Mitarbeiter der Gemeinde Bregaglia sowie ein externer Geologe.
Vorwurf: Sorgfaltspflicht verletzt
Im Kern geht es um die Frage, ob die Behörden die Gefahrenlage vor dem Bergsturz falsch eingeschätzt haben. Laut Anklageschrift hatte sich das Ereignis durch zahlreiche Vorboten angekündigt: Der Fels habe sich zunehmend schneller bewegt, in den Tagen vor dem Unglück seien kleinere Abbrüche und grössere Felsstürze beobachtet worden. Die Angeklagten hätten diese Zeichen «pflichtwidrig nicht erkannt und berücksichtigt» und seien «pflichtwidrig untätig» geblieben – eine Sperrung der Wanderwege hätte sich aufgedrängt.
Staatsanwalt sagte am ersten Prozesstag: «Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert.»
Giacometti: «Nicht in Beurteilung involviert»
Anna Giacometti, frühere Gemeindepräsidentin von Bregaglia und heutige Nationalrätin, sagte am ersten Verhandlungstag aus. Sie verwies auf die damaligen Expertenmeinungen und hielt fest, nicht in die Gefahrenbeurteilung eingebunden gewesen zu sein. Auf die Einschätzungen der Fachleute habe sie sich verlassen. Eine Sperrung sei weder empfohlen noch diskutiert worden. Die übrigen vier Angeklagten verweigerten die Aussage.
Weg blieb trotz Warnsignalen offen
Am 10. August 2017 empfahl der externe Geologe, das Val Bondasca vorläufig zu meiden. Bei einer Begehung zwei Tage später blieb es am Berg ruhig. Am 14. August schätzten die Verantwortlichen einen Bergsturz als Ereignis der nächsten Wochen oder Monate ein und erachteten das Restrisiko als tragbar. Die Val Bondasca blieb geöffnet – neun Tage später kam der Felssturz.
Bedingte Geldstrafen beantragt
Der Staatsanwalt hat bedingte Geldstrafen beantragt. Auf härtere Forderungen verzichtete er unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist. Das Gericht beurteilt die Verantwortung der fünf Personen individuell. Vorgesehen sind drei Verhandlungstage von Montag bis Mittwoch. Das Urteil soll am 4. September in Pontresina verkündet werden.
Langer Weg zur Anklage
Der aktuelle Prozess hat eine Vorgeschichte. Bereits 2019 leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, stellte es aber mit der Begründung ein, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Dabei stützte sie sich auf einen Bericht des kantonalen Amts, an dem zwei mögliche Beschuldigte mitgewirkt hatten. Angehörige der acht Todesopfer fochten diese Einstellung an und erreichten 2021 vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft den Fall neu aufzurollen hatte. Die nun vorliegende Anklageschrift basiert auf einem unabhängigen Gutachten, das die Vorboten dokumentierte und von einem «inakzeptablen Risiko» sprach, die Wanderwege nicht gesperrt zu haben.
Source: SRF