Prozess um Bergsturz Bondo 2017: Fünf Angeklagte wegen acht Toter vor Gericht
Fünf Behördenvertreter stehen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Regionalgericht Maloja. Der Bergsturz am Piz Cengalo 2017 kostete acht Wanderer das Leben.

Regionalgericht Maloja urteilt über fatale Gefahreneinschätzung beim Bergsturz Bondo
Am 23. August 2017 brachen am Piz Cengalo drei Millionen Kubikmeter Fels ab. Der Schuttstrom donnerte durch das Val Bondasca bis ins Bündner Dorf Bondo, das rechtzeitig evakuiert werden konnte. Auf einem Wanderweg traf es acht Personen: Sie wurden von den Felsmassen begraben und kamen ums Leben. Wie SRF berichtet, stehen ab Montag fünf Personen vor dem Regionalgericht Maloja – angeklagt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung.
Die Angeklagten
Unter den Beschuldigten ist die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia und heutige Nationalrätin Anna Giacometti. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiter des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren, ein Mitarbeiter der Gemeinde Bregaglia sowie ein externer Geologe. Das Gericht beurteilt die Verantwortung jeder Person einzeln.
Was die Anklage vorwirft
Die Anklageschrift hält fest, der Bergsturz habe sich durch zahlreiche Vorboten angekündigt. Der Fels habe sich in den Tagen zuvor schneller bewegt, kleinere Abbrüche und grössere Felsstürze seien aufgetreten. Die Angeklagten hätten diese Warnsignale «pflichtwidrig nicht erkannt und berücksichtigt». Es sei bekannt gewesen, dass der betroffene Wegabschnitt von einem Bergsturz getroffen werden könnte. «Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert», erklärte der Staatsanwalt am ersten Prozesstag.
Warum der Weg offen blieb
Am 10. August empfahl der externe Geologe, das Val Bondasca vorläufig nicht mehr zu betreten. Zwei Tage später blieb es bei einer Besichtigung am Berg ruhig. Am 14. August beurteilten die Verantwortlichen einen Bergsturz als Ereignis der nächsten Wochen oder Monate und erachteten das Restrisiko als tragbar – der Wanderweg blieb geöffnet.
Giacomettis Aussage, vier Mitangeklagte schweigen
Anna Giacometti verwies bei ihrer Befragung auf die damaligen Expertenmeinungen. Sie sei nicht in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen und habe sich auf die entsprechenden Einschätzungen verlassen. Eine Sperrung sei weder empfohlen noch diskutiert worden. Die vier übrigen Angeklagten verweigerten die Aussage.
Bedingte Geldstrafen beantragt
Der Staatsanwalt beantragt bedingte Geldstrafen. Auf schärfere Forderungen verzichtete er unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist. Drei Verhandlungstage sind angesetzt – Montag bis Mittwoch. Das Urteil soll am 4. September in Pontresina verkündet werden.
Langer Weg bis vor Gericht
Bereits 2019 gab es ein Verfahren zum Bergsturz von Bondo. Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung damals ein mit der Begründung, das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen – gestützt auf einen Bericht des kantonalen Amts, in dem zwei mögliche Beschuldigte mitarbeiteten. Angehörige der acht Verstorbenen fochten diesen Entscheid an und erreichten 2021 vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung neu aufnehmen musste. Die aktuelle Anklage stützt sich auf ein unabhängiges externes Gutachten, das die Vorboten beschreibt und die unterbliebene Sperrung als «inakzeptables Risiko» bezeichnet.
Source: SRF