Bezirksgericht Winterthur verurteilt zwei FCZ-Fans nach Überfall auf GC-Anhänger in Rickenbach
Zwei FC-Zürich-Fans erhalten bedingte Freiheitsstrafen nach dem Angriff auf GC-Fans in Rickenbach im Oktober 2024. Urteile noch nicht rechtskräftig.

Bedingte Freiheitsstrafen nach Rickenbach-Angriff – Gericht folgt weitgehend Staatsanwalt
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hat das Bezirksgericht Winterthur am Donnerstag zwei Anhänger des FC Zürich zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Männer, 28 und 37 Jahre alt, standen wegen des Überfalls auf GC-Fans in Rickenbach vor Gericht, der sich am 16. Oktober 2024 ereignet hatte.
Den 28-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren sowie einer Geldstrafe von 180 mal 50 Franken. Den 37-Jährigen sprach das Gericht schuldig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 mal 50 Franken, jeweils mit vier Jahren Probezeit. Die Freiheitsstrafen erfolgten für Raub und Landfriedensbruch, die Geldstrafen für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
DNA-Spur auf Ricola-Packung und Handy-Daten als Schlüsselbeweise
Eine DNA-Spur auf einer Ricola-Packung habe den 28-Jährigen überführt, erklärte der Richter bei der Urteilseröffnung. Andere DNA sei darauf nicht gefunden worden, und die Packung sei erkennbar erst beim Angriff dorthin gelangt. Beide Beschuldigte hatten ihre Mobiltelefone rund um den Tatzeitpunkt ausgeschaltet. Ein Gerät wurde danach in Ossingen — unweit des Tatorts — wieder eingeschaltet, das andere auf der A1 nördlich von Zürich. Zudem ergab ein visuelles Gutachten, dass auch der 37-Jährige am Tatort war: Die Polizei fand bei ihm Kleider in derselben Kombination, die eine als Schmiere eingesetzte Person an der Eingangstür der Turnhalle trug.
Bis zu 60 FCZ-Anhänger stürmten Turnhalle
Bis zu 60 FCZ-Anhänger waren am Abend des 16. Oktober 2024 in eine Turnhalle in Rickenbach eingedrungen, offenbar nachdem sie erfahren hatten, dass GC-Fans dort an ihrer Choreografie arbeiteten. Die neun anwesenden GC-Anhänger flohen, einen verprügelten die Angreifer. Einem Anwohner, der die Eindringlinge zur Rede stellte, sprühten sie Pfefferspray ins Gesicht. Die Gruppe flüchtete anschliessend mit 15 bis 20 Fahrzeugen. Das gestohlene Banner tauchte wenige Tage später in der Zürcher Südkurve auf, wo es zur Verhöhnung der Gegner präsentiert wurde. Der Überfall sei «ohne Rücksicht auf Verluste» ausgeführt worden, sagte der Richter. «Ohne zu zögern wurde die Tür mit dem Hammer eingeschlagen.»
Verteidiger scheitern mit Freispruch-Forderung
Die Verteidigerin des jüngeren Beschuldigten hatte das Ausmass des Angriffs relativiert: Die Verletzungen des GC-Fans seien unklar, die Zeugenaussagen nicht verwertbar, und ob das Banner durch Gewalt entwendet wurde, bleibe offen. Das Gericht liess diese Einwände nicht gelten. Die Verletzungen seien durch Zeugenaussagen belegt, und der Zweck des Einbruchs — der Diebstahl des Banners — liege auf der Hand. Beide Beschuldigten waren polizeibekannt und wiesen je zwei Vorstrafen auf. Beim 28-Jährigen berücksichtigte der Richter, dass die letzte Verurteilung sechs Jahre zurückliegt — daher die maximale Probezeit und die zu bezahlende Geldstrafe. «Sie bemühen sich aber redlich um ein besseres Leben», sagte der Richter. Der Mann ist verlobt und nach eigenen Angaben gut im Berufsleben angekommen. Der 37-Jährige schwieg während des Prozesses weitgehend; im Schlusswort kritisierte er die Behörden für ihr Vorgehen gegenüber der Fussball-Fanszene.
Das Gericht folgte damit weitgehend der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 28-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten gefordert sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine Verbindungsbusse von 10'000 Franken für den 37-Jährigen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können an das Obergericht weitergezogen werden.
Task Force Sport nach Rickenbach gegründet — und wieder aufgelöst
Der Vorfall in Rickenbach veranlasste die Sicherheitsdirektion, bei der Kantonspolizei die Task Force Sport einzurichten. Im Juli 2025 wurde sie wieder aufgelöst. In ihrer Laufzeit brachte sie 38 Verhaftungen. Von 48 bearbeiteten Vorfällen wurden 30 den Fans des FC Zürich zugerechnet; daneben gab es auch Vorfälle im Umfeld von Eishockey-Fans. Die Ermittlungen im Fall Rickenbach umfassten dreimonatige Observationen der Verdächtigen. Parallel dazu erhöhte die Polizei ihre Präsenz an Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten rund um Spieltage und stellte dabei wiederholt Waffen und Kampfutensilien sicher.
Source: Google News CH — Crime (de)