Mann in Monthey zu 20 Jahren Haft verurteilt – 34 Messerstiche auf Ehefrau
Ein 45-jähriger Mann wurde in Monthey VS wegen Mordes an seiner Frau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte sie mit 34 Messerstichen getötet und die gemeinsame Tochter verletzt.

Bezirksgericht Monthey verhängt 20 Jahre Gefängnis wegen Ehefrau-Mordes
Das Bezirksgericht Monthey hat am Dienstag einen 45-jährigen Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hatte der Verurteilte seine Ehefrau am 3. August 2023 mit 34 Messerstichen getötet und dabei auch die gemeinsame Tochter verletzt.
Der aus Nordmazedonien stammende, eingebürgerte Schweizer griff seine Frau nach einem Streit um Geld zunächst körperlich an – unter Alkoholeinfluss. Anschliessend stach er insgesamt 34 Mal auf sie ein und verwendete dabei nacheinander fünf Küchenmesser; viermal brach dabei eine Klinge. Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen an Hals, Gesicht und Oberkörper.
Die Tochter des Paares versuchte während der Tat, ihre Mutter zu schützen, und wurde dabei an den Händen verletzt. Sie stieß ihren Vater zu Boden, worauf dieser sich selbst mit einem Messer in die Brust stach. Die Tochter konnte ihm die Waffe abnehmen. Erst mit dem Eintreffen der Polizei endete die Tat.
Das Gericht verurteilte den Mann zusätzlich wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung an seiner Tochter. Gerichtspräsident Florent Boissard bezeichnete die Tötung bei der Urteilsverkündung als besonders grausam: Der Beschuldigte habe seiner Frau keine Chance gelassen. Ohne die wegen des Alkoholkonsums leicht verminderte Schuldfähigkeit wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen worden, so Boissard. Das Gericht zeigte sich zudem nicht überzeugt von der aufrichtigen Reue des Mannes.
Als besonders verwerflich wertete das Gericht das Tatmotiv: Auslöser waren laut Urteil blosse Vermutungen über die Verwendung gemeinsamen Geldes.
Das Strafmass liegt deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Emmanuelle Raboud hatte 16 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf vorsätzliche Tötung statt Mord plädiert und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt. Anwältin Pauline Elsig bezeichnete die verhängte Strafe als «ausserordentlich hart» und kündigte an, gemeinsam mit ihrem Mandanten zu prüfen, ob das Urteil vor dem Kantonsgericht angefochten wird.
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem aussergewöhnlichen Gewaltausbruch: Der Mann habe immer wieder neue Messer geholt, nachdem die Klingen der zuvor verwendeten Messer gebrochen waren.
Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei seinen Kindern und bat sie um Verzeihung. Das Gericht sprach den beiden Kindern Genugtuungen zu: Der Sohn erhält rund 172'000 Franken, die Tochter 80'000 Franken.
Source: Google News CH — Crime (de)