Pilot flog mit Heli unter Rheinbrücke durch – fünfjähriger Rechtsstreit vor Glarner Kantonsgericht

Ein Schweizer Pilot flog an Heiligabend 2021 mit einem Helikopter unter einer Rheinbrücke hindurch. Seither zieht sich ein komplexer Rechtsstreit mit dem BAZL hin.

Pilot flog mit Heli unter Rheinbrücke durch – fünfjähriger Rechtsstreit vor Glarner Kantonsgericht

Spektakuläres Helikopter-Manöver von 2021 landet nach fünf Jahren vor Gericht

Google News CH — Crime (de) berichtet über einen ungewöhnlichen Fall, der das Glarner Kantonsgericht beschäftigt: An Heiligabend 2021 flog ein Pilot seinen Helikopter auf eine Brücke über den Rhein zu – so tief, dass er darunter hindurchpasste. Genau das tat er. Danach zog er die Maschine fast senkrecht in die Höhe, vollzog eine scharfe Kurve und flog in die Gegenrichtung weiter. Ein Spaziergänger filmte das Manöver.

Zwei Tage später veröffentlichte «20 Minuten» das Video. Noch am selben Tag meldete der Pilot sein Manöver beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Ihm wurde daraufhin die Fluglizenz für zwei Monate entzogen. Zusätzlich sollte er eine Busse bezahlen.

Gegenoffensive mit Beschwerden und Ausstandsbegehren

Was zunächst überschaubar wirkte, hat sich zu einem fünf Jahre langen Rechtsstreit ausgeweitet. Der Pilot verlangte eine Beurteilung durch das Strafgericht, was den Fall – er wohnt im Kanton Glarus – vor das Glarner Kantonsgericht brachte. Mit Beschwerden und Ausstandsbegehren startete er eine umfassende Gegenoffensive gegen das BAZL.

Im April 2022 stellte der Pilot ein Ausstandsbegehren gegen zwei BAZL-Mitarbeitende, die einen Untersuchungsbericht zum Flugmanöver erstellt hatten. Er begründete den Antrag unter anderem damit, dass die beiden eine Kollegin vom Fall verdrängt hätten, um sein Dossier zu übernehmen. Die betroffenen Mitarbeitenden wiesen die Vorwürfe zurück: Sie kennten den Beschwerdeführer nicht persönlich und zögen keinen Vorteil aus einem möglichen Lizenzentzug. Das Dossier sei an sie gegangen, weil die andere Mitarbeiterin ausgeschieden sei, heisst es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausstandsbegehren.

2023 kam ein drittes Verfahren hinzu: ein Strafverfahren gegen die BAZL-Mitarbeitenden. Im März 2024 lehnte das Bundesverwaltungsgericht das Ausstandsbegehren ab, einen Monat später auch die Beschwerde gegen den Fluglizenzentzug. Der Pilot zog anschliessend vor Bundesgericht – ohne Erfolg: Im März dieses Jahres wies auch das Bundesgericht seine Beschwerde ab. Das Strafverfahren gegen die BAZL-Mitarbeitenden ist noch offen.

Verhandlung in Glarus: Pilot schweigt, Verteidiger hält sich zurück

Zum Gerichtstermin erschien der Pilot sportlich gekleidet – schwarze On-Schuhe, Jeans, helles Hemd und schwarzes Jackett. Zu Beginn der Verhandlung kam er lange nicht zu Wort; sein Verteidiger Philippe Renz sprach mit dem Richter über kurzfristig eingereichte Anträge.

Einer dieser Anträge betraf eine Anzeige des Piloten gegen BAZL-Mitarbeitende. Solange in diesem Verfahren kein Urteil vorliege, solle das Kantonsgericht-Verfahren sistiert werden, verlangte Renz. Der BAZL-Vertreter erfuhr erst vor Gericht von den neuen Anträgen. «Das macht mich sprachlos. Die Argumente sind auf dem Tisch», sagte er. Der Kantonsrichter unterbrach die Verhandlung daraufhin für zehn Minuten.

Auf sämtliche inhaltlichen Fragen des Richters reagierte der Pilot ausschliesslich mit: «Ich mache dazu keine Aussage» oder «Ich berufe mich auf mein Recht, die Aussage zu verweigern.» Auch auf die Frage, weshalb er das Manöver durchgeführt hatte, antwortete er nicht. Lediglich Angaben zu Name, Geburtsdatum, Wohnort und Gesundheitszustand machte er – Letzteres mit dem Wort «Gut».

Renz hielt auch sein Plädoyer kurz. Solange das laufende Strafverfahren gegen die BAZL-Mitarbeitenden nicht abgeschlossen sei, könne er keine vollständige Verteidigung vortragen, erklärte er. Renz vertritt nach eigenen Angaben mehrere Mandanten in Verfahren gegen das BAZL und das Amt für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK).

BAZL: Menschenleben gefährdet, beispielloses Vorgehen

Das BAZL tritt in diesem Fall als Anklagebehörde auf; eine Staatsanwaltschaft ist nicht vor Ort. Der BAZL-Vertreter betonte vor Gericht, der Sachverhalt sei klar und nachgewiesen. Es sei beispiellos, wie viele Verfahren eröffnet worden seien, um die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit des BAZL zu untergraben.

Gemäss den Standardised European Rules of the Air (SERA) dürfen Luftfahrzeuge nicht in fahrlässiger oder vorsätzlich riskanter Weise betrieben werden, sodass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Als der Helikopter unter der Brücke hindurchgeflogen sei, habe der Pilot Menschenleben gefährdet: Eine Person habe sich in Brückennähe aufgehalten. Zudem hätte eine Person, die in diesem Moment mit dem Auto über die Brücke fuhr, durch den Helikopter erschreckt werden und die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren können. Auch die Gefährdung von Sachen Dritter sei gegeben gewesen, so der BAZL-Vertreter.

Der Pilot sieht sich dagegen in der Opferrolle – und hat diese Haltung durch sein weitgehendes Schweigen vor Gericht sowie die zahlreichen Gegenverfahren zum Ausdruck gebracht. Ein Urteil des Glarner Kantonsgerichts steht noch aus.

Source: Google News CH — Crime (de)

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