Fünfjährige in Basler Park missbraucht: Beschuldigter bleibt in U-Haft
Ein 23-Jähriger soll im Dezember 2025 in Basel ein kleines Mädchen sexuell misshandelt haben. Das Appellationsgericht lehnte seine Haftbeschwerde ab.

Gericht: Rückfallgefahr rechtfertigt weitere Untersuchungshaft
Ein 23-jähriger Mann sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, nachdem das Appellationsgericht Basel-Stadt seine Beschwerde gegen die verlängerte Haft abgewiesen hat. Das berichtet 20 Minuten unter Berufung auf einen kürzlich veröffentlichten Gerichtsentscheid.
Laut Anklage soll der Mann am 18. Dezember 2025 im Oekolampad-Park im Basler Iselinquartier ein fünfjähriges Mädchen in eine WC-Anlage gezerrt und dort sexuell misshandelt haben. Die Grossmutter des Kindes soll er zuvor zu Boden gestossen und verletzt haben. Einen Tag später soll er mit einem Messer auf eine weitere Person losgegangen sein.
Seit dem 19. Dezember 2025 befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Ab Januar 2026 ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Vergewaltigung, sexueller Handlung mit einem Kind, Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie versuchter vorsätzlicher Tötung. Als die U-Haft im März 2026 um drei Monate verlängert wurde, legte der Mann Beschwerde ein und forderte seine sofortige Freilassung.
Sein Verteidiger argumentierte, die «diffuse DNA-Spur» beweise die Täterschaft seines Mandanten nicht eindeutig. Auch beim Messerangriff vom 19. Dezember 2025 fehlten klare Beweise, so die Verteidigung.
Das Appellationsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Kombination aus DNA-Spuren, Videoaufnahmen und Zeugenaussagen ergebe ein klares Bild, hielt das Gericht fest. Beim Messerangriff verfolgte ein Personenspürhund eine Fährte vom Tatort direkt zum Wohnort des Beschuldigten, wo zusätzlich Blutspuren sichergestellt wurden. Das Gericht stellte fest, der Beschuldigte habe «innerhalb von zwei Tagen jeweils zufällige Opfer in deren physischer, psychischer bzw. sexueller Integrität massiv verletzt».
Zur Begründung der Rückfallgefahr stützte sich das Gericht auch auf Aussagen der Eltern des Mannes. Der Vater sagte in der Einvernahme: «Sie wissen, er ist krank.» Die Mutter berichtete von Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen ihres Sohnes.
Der Beschuldigte verbleibt damit in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Source: 20 Minuten