Jan Schoch vor Gericht: Strafverfahren überschattet Auszeichnung des Appenzeller Huus
Das Luxusresort Appenzeller Huus in Gonten wurde als Hotel des Jahres 2027 ausgezeichnet – doch Investor Jan Schoch muss sich im November 2026 vor Gericht verantworten.
Gault-Millau-Preis und Strafanklage treffen gleichzeitig ein
Das «Appenzeller Huus» in Gonten (Kanton Appenzell Innerrhoden) trägt ab sofort den Titel «Hotel des Jahres 2027» des Restaurantführers Gault Millau. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, fällt die Ehrung jedoch mit einem laufenden Strafverfahren gegen den Investor und ehemaligen Leonteq-Mitgründer Jan Schoch zusammen.
Das rund 120 Millionen Franken teure Resort – nach Angaben von Hotel Inside belaufen sich die Gesamtinvestitionen auf bis zu 150 Millionen Franken – überzeugte die Gault-Millau-Jury durch Spitzengastronomie, traditionelle Holzbauweise und einen weitläufigen Wellnessbereich mit Biohacking-Angeboten, darunter eine Kryokammer mit minus 110 Grad. Das integrierte Restaurant «Bärenstobe» startete unter Küchenchef Michael Gollenz mit 16 Gault-Millau-Punkten; hinzu kommen drei weitere Restaurants, eine Bar und eine Weinkarte mit über 2000 Positionen in sieben Weinkellern.
Baustellenunfall aus dem Jahr 2022
Im November 2026 muss sich Schoch vor dem Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige schwere Körperverletzung vor und fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 108'000 Franken.
Ausgangspunkt ist ein Vorfall vom April 2022 auf der Baustelle des Resorts: Ein Kameramann stürzte durch eine nicht tragfähige Decke rund acht Meter in die Tiefe und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Die Anklage wirft dem Bauherrn eine Verletzung der Sorgfaltspflichten vor.
Zusätzlich werden Schoch die falsche Anschuldigung eines ehemaligen Geschäftsführers sowie die Einreichung gefälschter Beweismittel in einem arbeitsrechtlichen Streit zur Last gelegt.
Verteidigung weist alle Vorwürfe zurück
Schochs Verteidigung bestreitet sämtliche Anklagepunkte. Sie betont, dass das Ermittlungsverfahren zum Baustellenunfall von der Staatsanwaltschaft ursprünglich eingestellt und erst nach Zivilforderungen des Verunglückten wieder aufgenommen worden sei. Auch die Vorwürfe des ehemaligen Geschäftsführers seien nicht stichhaltig. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Source: Google News CH — Crime (de)