Lehrling in St. Gallen fingierte Raubüberfall auf eigenen Betrieb – bedingte Strafe
Ein 21-Jähriger wurde am Kreisgericht St. Gallen wegen Mittäterschaft bei einem inszenierten Überfall verurteilt. Er erhielt sieben Monate bedingt und entging knapp der Landesverweisung.

Lehrling inszeniert Überfall auf Handyshop – Richterin sieht «letzte Chance»
Ein 21-jähriger Lehrling ist am Montag am Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Die Einzelrichterin sprach ihn schuldig der Mittäterschaft bei einem fingierten Raubüberfall sowie des Missbrauchs von Paysafe-Karten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wie 20 Minuten berichtet, muss der Beschuldigte zudem Verfahrenskosten von über 11'400 Franken tragen.
Abgesprochener Überfall im Sommer 2024
Der Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Vorfall im Sommer 2024. Der damals 19-Jährige arbeitete in einem Handyshop und verabredete mit einem Freund, einen Überfall auf das Geschäft zu inszenieren. Der Freund betrat den Laden und erbeutete mehr als 3500 Franken. Unmittelbar danach meldete der Lehrling den abgesprochenen Vorfall beim Notruf als echten Raub. Noch am selben Abend trafen sich die beiden und teilten die Beute auf. Vor Gericht gab der Beschuldigte an, selbst lediglich rund 200 Franken erhalten zu haben; sein Kumpel, der Geldprobleme gehabt habe, sei die treibende Kraft gewesen.
Paysafe-Karten im Online-Casino verspielt
Auch der Lehrling hatte offenbar finanzielle Schwierigkeiten. Während seiner Ausbildung lud er wiederholt Paysafe-Karten mit Guthaben, ohne diese zu bezahlen. Seinem Arbeitgeber entstand dadurch ein Schaden von insgesamt 6080 Franken. Das Geld setzte er nach eigenen Angaben hauptsächlich in Online-Casinos ein. Er sei damals spielsüchtig gewesen und habe gehofft, die entnommenen Beträge mit Gewinnen zurückzahlen zu können. Seit zwei Jahren spiele er nicht mehr, sagte er dem Gericht.
Streit um Deliktskategorie – Landesverweisung abgewendet
Die Verteidigung beantragte beim Paysafe-Komplex eine Verurteilung wegen mehrfacher Veruntreuung statt wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage – ein Unterschied mit Konsequenzen: Letzteres zählt zu den Katalogtaten, die automatisch eine Landesverweisung auslösen können. Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige Landesverweisung gefordert.
Der Beschuldigte erklärte, eine Ausweisung würde seine Welt zusammenbrechen lassen. Er sei in der Schweiz aufgewachsen, spreche Deutsch als Muttersprache und habe kaum noch Bezug zum Herkunftsland seiner Eltern. Arabisch könne er zwar verstehen, aber weder lesen noch schreiben. Seine engste Familie lebt in der Schweiz.
Die Richterin folgte der Verteidigung und erkannte einen Härtefall an. Der junge Mann habe den grössten Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht, sei gut integriert, lebe mit seiner Familie zusammen und befinde sich in Ausbildung. Zudem handle es sich um Vermögensdelikte, nicht um Straftaten gegen Leib und Leben. Die Prognose sei positiv.
Geständnis und Reue strafmindernd gewertet
Strafmindernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis, die gezeigte Reue, die lange Verfahrensdauer sowie den Umstand, dass bereits rund 2000 Franken zurückbezahlt worden sind. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Beschuldigte und versprach, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen werde.
Die Richterin machte ihm jedoch unmissverständlich klar, dass dies seine «letzte Chance» sei. Wird er innerhalb der zweijährigen Probezeit erneut straffällig, drohen ihm Gefängnis und eine Landesverweisung, die dann kaum mehr abzuwenden sei.
Source: 20 Minuten