Methadon-Tod in Riehen: Basler Appellationsgericht mildert Urteil auf 22 Monate bedingt

Das Basler Appellationsgericht verurteilte einen 27-Jährigen wegen des Methadon-Tods einer 15-Jährigen zu 22 Monaten bedingt – statt fünf Jahre unbedingt.

Methadon-Tod in Riehen: Basler Appellationsgericht mildert Urteil auf 22 Monate bedingt

Appellationsgericht spricht milderes Urteil im Methadon-Fall von Riehen

Das Basler Appellationsgericht hat einen heute 27-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, wie Google News CH — Crime (de) berichtet. Zusätzlich ordnete das Gericht eine ambulante psychiatrische Behandlung an. Der Mann muss zudem 29'000 Franken Genugtuung an die Mutter der verstorbenen Jugendlichen bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die zweite Instanz wich damit deutlich vom früheren Entscheid ab: Das Strafgericht hatte den Angeklagten 2021 wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Strafe zugunsten eines Massnahmenzentrums für junge Erwachsene aufgeschoben — eine Massnahme, die mit dem neuen Urteil hinfällig wird.

«Der Fall bewegt sich genau auf der Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. Die entscheidende Frage sei gewesen, ob der Angeklagte eine Gefahr bewusst in Kauf genommen oder darauf vertraut habe, dass nichts Schlimmes geschehe — ein Unterschied mit erheblichen Konsequenzen für das Strafmass.

Der Sachverhalt geht auf das Jahr 2019 zurück. Der damals 20-Jährige hatte Methadon-Tabletten bei seiner Mutter entwendet und sie einer 15-Jährigen geschenkt. Nachgewiesen ist, dass er ihr 16 Tabletten übergab; weitere 10 Tabletten nahm die Jugendliche möglicherweise heimlich. Sie konsumierte insgesamt 26 Tabletten in einer Wohnung in Riehen BS, schlief danach ein und war am folgenden Morgen bewusstlos. Zwei Wochen später starb sie im Spital an den Folgen der Überdosis.

«Sie haben eine Gefahr geschaffen», hielt die Präsidentin dem Angeklagten vor. Er sei in der Wohnung anwesend gewesen und hätte den Rettungsdienst alarmieren müssen. Erschwerend wertete das Gericht, dass der Mann die Gefährlichkeit von Methadon aus eigener Erfahrung kannte: Jahre zuvor hatte er selbst einen Suizidversuch damit unternommen. Die Sorgfaltspflicht gegenüber der minderjährigen Jugendlichen mit weniger Lebens- und Konsumerfahrung wiege daher besonders schwer, so die Richterin.

Source: Google News CH — Crime (de)

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