Tessiner Staatsrat Zali verliert Departement nach zweitem Strafverfahren
Der Tessiner Staatsrat Claudio Zali wurde als Departementsvorsteher abgesetzt, nachdem ein zweites Strafverfahren gegen ihn bekannt wurde. Zali bestreitet jede Schuld und verweigert den sofortigen Rücktritt.

Zali des Departements enthoben – und wehrt sich mit schriftlichem Statement
Nach Bekanntwerden eines zweiten Strafverfahrens gegen den Tessiner Staatsrat Claudio Zali hat die Kantonsregierung ihn als Vorsteher des Departements für Territorium abberufen. Das berichtet 20 Minuten. Raffaele De Rosa wurde als stellvertretender Direktor eingesetzt. Zali selbst bleibt bis zum 30. September Mitglied des Staatsrats.
Den sofortigen Rücktritt, den seine Ratskollegen gefordert hatten, verweigerte Zali. Er hatte zwar bereits einen Abgang angekündigt – jedoch auf einen späteren Zeitpunkt datiert. Die Regierung reagierte daraufhin am Mittwoch mit der Zwangsentbindung von seinem Amt.
Staatsratspräsidentin Marina Carobbio äusserte sich an der Pressekonferenz deutlich: «Die mutmasslichen Verbrechen sind sehr schwerwiegend, und die Regierung nimmt sie sehr ernst. Diese Ereignisse haben nicht nur die Rolle von Claudio Zali, sondern auch die der gesamten Regierung infrage gestellt.»
Zali: «Falsche Anzeige» einer inzwischen verstorbenen Frau
Kurz vor der Pressekonferenz veröffentlichte Zali ein schriftliches Statement, in dem er sämtliche Vorwürfe zurückwies. Das Verfahren – es betrifft Delikte gegen die sexuelle Integrität – sei aufgrund einer falschen Anzeige jener 52-jährigen Frau eröffnet worden, die am 18. August in Melide auf tragische Weise ertrunken ist. Die Frau habe einen «tiefen Groll» gegen ihn gehegt und ihm gegenüber bereits die Straftat der heimlichen Gesprächsaufzeichnung begangen.
Zali betonte zudem, dass in dem Fall nicht die Anzeigende selbst als mutmassliches Opfer aufgetreten sei, sondern eine dritte Person. Diese habe die Vorwürfe in stundenlangen Befragungen in Anwesenheit ihres Rechtsbeistands widerlegt und sich ausserdem nicht als Privatklägerin konstituiert – sie trete dem Verfahren also nicht als Partei bei.
«In diesem Verfahren gibt es somit keine Anzeigende mehr, es gab nie ein Opfer, und der Beschuldigte bestreitet glaubhaft sämtliche Vorwürfe», schrieb Zali. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft dafür, die Existenz des Verfahrens öffentlich bestätigt zu haben, bevor es eingestellt worden sei, und warf ihr vor, damit dem «Druck bestimmter Medien» nachzugeben.
«Mit der Ruhe eines Unschuldigen»
Zali bekräftigt sein volles Vertrauen in die Staatsanwaltschaft und das Justizsystem – «mit der Ruhe eines Unschuldigen», wie er formuliert. Er rechne mit dem Abschluss des Verfahrens in den kommenden Wochen.
Ein weiterer Rücktritt kommt für ihn unter diesen Umständen nicht infrage: Ein solcher würde «von vielen zwangsläufig als Eingeständnis einer Verantwortung verstanden, die in Wirklichkeit nicht besteht». Er werde bis zum selbst festgelegten Zeitpunkt im Amt bleiben.
Abschliessend appelliert Zali an seine Ratskollegen und die Öffentlichkeit, die in der Bundesverfassung verankerte Unschuldsvermutung «tatsächlich und nicht nur in Worten» zu respektieren.
Source: 20 Minuten