Zürcher Lehrer wegen Kinderpornografie lebenslang vom Lehrberuf ausgeschlossen

Ein Lehrer aus dem Kanton Zürich lud sechs kinderpornografische Videos herunter – angeblich zur «Marktforschung». Gerichte verhängten ein lebenslanges Berufsverbot.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot für Zürcher Pädagogen nach Download von Kinderpornografie

Wie Blick berichtet, hat ein Lehrer aus dem Kanton Zürich in einem Spezialnetzwerk gezielt nach kinderpornografischem Material gesucht und sechs Videos auf seinen Festplatten gespeichert. Drei der Dateien zeigen nackte Mädchen in Posen mit Fokus auf die Geschlechtsteile, die übrigen drei dokumentieren sexuelle Handlungen an Kindern. Die Behörden wurden auf die Aktivität aufmerksam, die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte seine Geräte, und der Fall landete vor Gericht.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Mann wegen mehrfacher harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 9600 Franken. Schwerer wiegt die Nebenfolge: Das Gericht verhängte ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Mit einem Schlag war seine Karriere als Pädagoge beendet. Das Verbot untersagt jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen.

Rechtliche Grundlage in der Schweiz

Pornografie als solche ist in der Schweiz nicht verboten. Bei Kinderpornografie zieht das Strafrecht jedoch eine kompromisslose Grenze. Auch Comics, Animes, Computerspiele sowie digital verjüngte Erwachsene fallen unter das Verbot. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass der Konsum solcher Inhalte eine Nachfrage erzeugt und damit die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördert. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann, je nach Schwere der Tat, ein Tätigkeitsverbot folgen.

«Marktforschung» als Verteidigung scheitert vor drei Instanzen

Der Lehrer wehrte sich gegen die lebenslängliche Sperre. Er habe ohne sexuelle Motivation gehandelt, erklärte er. Die Aktion sei eine Art «Marktforschung» gewesen, um das Angebot an Kinderpornografie im Internet zu erkunden. Die Videos habe er nicht stimulierend, sondern schockierend und ekelhaft empfunden. Zudem verwies er auf seine bis dahin unbescholtene Vergangenheit: Er ist nicht vorbestraft, händigte sofort alle Passwörter aus und zeigte Reue. Bei lediglich sechs Dateien sei ein lebenslanges Berufsverbot unverhältnismässig.

Weder das Zürcher Obergericht noch das Bundesgericht folgten dieser Argumentation. Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot ist die Regel, sobald das Material sexuelle Handlungen an Minderjährigen zeigt. Ausnahmen bestehen nur für besonders leichte Fälle – etwa wenn Jugendliche ein selbstgedrehtes Video in einer Chatgruppe teilen und die Datei ausschliesslich auf dem eigenen Smartphone verbleibt.

Bundesgericht: gezielter Download schwerer Missbrauchsdokumente wiegt zu schwer

Der vorliegende Fall unterscheidet sich laut Bundesgericht fundamental von solchen Ausnahmen. Als Erwachsener habe der Mann aktiv und gezielt nach dem Material gesucht und es heruntergeladen. Besonders ins Gewicht falle der Inhalt: Drei der Videos dokumentieren reale, schwere sexuelle Missbräuche an Kindern. Dass dem Mann das Anschauen der Inhalte Übelkeit bereitet haben soll und er sich kooperativ verhielt, ändert an der rechtlichen Beurteilung nichts. Das lebenslängliche Verbot, im Lehrberuf oder in einem anderen Kontext mit Minderjährigen zu arbeiten, bleibt bestehen.

Source: Blick

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