Fünf Brandstiftungen im Freiamt: Gericht entscheidet über ambulante Massnahme

Ein 31-Jähriger soll in Uezwil, Büttikon und Wohlen fünf Brände gelegt haben. Laut Gutachten war er schuldunfähig – das Bezirksgericht Bremgarten verhandelt nun.

Fünf Brandstiftungen im Freiamt: Gericht entscheidet über ambulante Massnahme

Brandserie im Freiamt: Beschuldigter gilt als schuldunfähig

Dem Google News CH — Crime (de) zufolge steht ein 31-Jähriger im Kanton Aargau vor dem Bezirksgericht Bremgarten, dem fünf Brandstiftungen in der Region Freiamt vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und beantragt keine Freiheitsstrafe, sondern eine ambulante psychiatrische Behandlung.

In einer Augustnacht des vergangenen Jahres legte der Beschuldigte laut Anklage gleich vier Brände innerhalb weniger Stunden. Betroffen waren ein Einfamilienhaus in Uezwil, die ehemalige Raiffeisenbank in Büttikon sowie die Migrolino-Tankstelle und ein Fahrschullastwagen in Wohlen. Rund zwei Wochen zuvor hatte er bereits ein weiteres Einfamilienhaus in Uezwil in Brand gesetzt. Nach der intensiven Brandnacht im August wurde der dringend Tatverdächtige festgenommen.

Einige der fünf Taten werden als versuchte Brandstiftungen gewertet. Entscheidend für das weitere Verfahren ist jedoch ein psychiatrisches Gutachten: Demnach leidet der heute 31-Jährige an einer paranoid-halluzinatorischen Störung und war zur Tatzeit schuldunfähig. Im vergangenen August soll er einen akuten Krankheitsschub erlitten haben.

Der forensische Psychiater Josef Sachs ordnet die Diagnose gegenüber Tele M1 ein: «Das ist eine schwere psychische Erkrankung, die dazu führt, dass jemand im Ablauf des Denkens gestört ist.» Betroffene würden sich laut Sachs häufig beobachtet oder verfolgt fühlen, einen Wahn entwickeln oder Stimmen hören.

Da das Gesetz bei Schuldunfähigkeit keine Strafe vorsieht, beantragt die Staatsanwaltschaft stattdessen eine ambulante Massnahme mit dem Ziel einer längerfristigen Behandlung. Ein Rückfall sei dennoch möglich, betont Sachs: «Entweder spricht der Mann nicht auf die Medikamente und die Behandlung an – das müsste man aber schon am Anfang merken. Oder er entzieht sich der Behandlung.»

Für die Opfer der Brandstiftungen ist die Situation belastend. Nach der Festnahme hatten sie darauf vertraut, dass der Täter lange inhaftiert bleiben würde, und sich allmählich wieder sicher gefühlt. Umso grösser war die Erschütterung einer betroffenen Familie, als sie den Beschuldigten – der zugleich ihr Nachbar ist – wieder auf freiem Fuss sahen. «Wir leben erneut in Angst, obwohl wir überhaupt nichts falsch gemacht haben», sagte die Familie Anfang Juni gegenüber der Aargauer Zeitung.

Das Bezirksgericht Bremgarten muss nun darüber entscheiden, welche Behandlungsmassnahme angeordnet wird.

Source: Google News CH — Crime (de)

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