Luxushotel-Verwüstung in Zürich: 34-Jähriger bedingt verurteilt
Ein Mann zerstörte 2024 zwei Zürcher Luxushotels und richtete 167'000 Franken Schaden an. Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

Bezirksgericht Zürich verurteilt Mann nach Verwüstung im «Baur au Lac» und Hotel Storchen
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hat das Bezirksgericht Zürich einen 34-jährigen Mann wegen der Verwüstung zweier Luxushotelzimmer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 in den Hotels «Baur au Lac» und Storchen im Kreis 1.
«Die Stimmen sagten mir, ich solle alles zerstören», erklärte der Angeklagte am Dienstag vor Gericht. Laut Watson hörte er im «Baur au Lac» erstmals Stimmen, nachdem er sich vom Fernseher und seinem Tablet verfolgt gefühlt hatte. Anschliessend wechselte er ins Hotel Storchen, wo er die Zerstörungen fortsetzte.
Der Gesamtschaden in beiden Zimmern belief sich auf rund 167'000 Franken. Der Mann zerstörte Fernseher, Bilder, Spiegel und Lampen, warf Gegenstände durch die Räume und zerkratzte Tapeten. Beide Hotels mussten die betroffenen Zimmer wochenlang sperren, renovieren und aufräumen — und verdienten in dieser Zeit keinen Umsatz damit.
Der Angeklagte und seine Verteidigung führten vor Gericht eine Psychose als Erklärung an. Die destruktive Episode sei das erste Anzeichen dieser Erkrankung gewesen, ausgelöst auch durch exzessiven Kokainkonsum zum Tatzeitpunkt. Kurz nach dem Verlassen des Hotel Storchen begab sich der Mann in eine psychiatrische Klinik, wo die Psychose diagnostiziert wurde.
Warum er nach dem Aufenthalt im «Baur au Lac» in ein zweites Hotel zog und dort erneut alles verwüstete, konnte der Angeklagte selbst nicht mehr nachvollziehen.
Der Verteidiger plädierte wegen des psychischen Zustands seines Mandanten auf Freispruch, zumindest auf verminderte Schuldfähigkeit. Staatsanwaltschaft und die beiden Hotels forderten hingegen eine bedingte Haftstrafe von elf Monaten sowie eine Busse von 500 Franken — und wollten ausserdem Schadensersatz geltend machen.
Das Gericht folgte der Verteidigung: Es verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken für Besitz und Konsum von Kokain. Den Schadensersatz müssen die Hotels auf dem Zivilrechtsweg einfordern.
Der Verurteilte erklärte vor Gericht, ihm tue die Tat leid. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Source: Google News CH — Crime (de)