20 Jahre Haft für Messermord an Ehefrau in Monthey – Gericht übertrifft Antrag

Ein Mann erstach seine Frau in Monthey VS mit fünf Küchenmessern und wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe liegt deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

20 Jahre Haft für Messermord an Ehefrau in Monthey – Gericht übertrifft Antrag

Bezirksgericht Monthey verurteilt Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren

Das Bezirksgericht Monthey hat einen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Freiheitsentzug verurteilt – eine deutlich höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hatte Staatsanwältin Emmanuelle Raboud 16 Jahre beantragt; die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung und forderte lediglich sechs Jahre.

Der Täter, ein aus Nordmazedonien stammender eingebürgerter Schweizer, griff seine Frau am 3. August 2023 nach einem Streit über Geld an. Unter Alkoholeinfluss attackierte er sie zunächst körperlich, bevor er 34 Mal auf sie einstach. Er verwendete dabei nacheinander fünf Küchenmesser – viermal brach die Klinge eines Messers. Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen an Hals, Gesicht und Oberkörper.

Die Tochter des Paares versuchte während der Tat, ihre Mutter zu schützen, und wurde dabei an den Händen verletzt. Sie stieß ihren Vater zu Boden, woraufhin dieser sich mit einem Messer in die Brust stach. Die Tochter entriss ihm die Waffe. Erst mit dem Eintreffen der Polizei endete der Angriff.

Das Gericht verurteilte den Mann zusätzlich wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung an seiner Tochter. Gerichtspräsident Florent Boissard bezeichnete die Tötung bei der Urteilsverkündung als besonders grausam: Der Beschuldigte habe seiner Frau keine Chance gelassen. Ohne die durch den Alkoholkonsum leicht verminderte Schuldfähigkeit wäre laut Boissard eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen worden.

Das Gericht zeigte sich zudem nicht überzeugt von der aufrichtigen Reue des Mannes. Als besonders verwerflich wertete es das Tatmotiv: Auslöser waren laut Urteil bloße Vermutungen über die Verwendung gemeinsamen Geldes. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem außergewöhnlichen Gewaltausbruch – der Mann habe immer wieder neue Messer geholt, nachdem die Klingen der zuvor verwendeten gebrochen waren.

Verteidigerin Pauline Elsig bezeichnete die verhängte Strafe als «ausserordentlich hart». Sie und ihr Mandant wollen nun prüfen, ob sie das Urteil vor dem Kantonsgericht anfechten. Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei seinen Kindern und bat sie um Verzeihung.

Das Gericht sprach den beiden Kindern Genugtuungen zu: Der Sohn erhält rund 172'000 Franken, die Tochter 80'000 Franken.

Source: Google News CH — Crime (de)

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