Zürcher Stadtpolizist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen
Ein Zürcher Stadtpolizist wurde freigesprochen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, einen Verhafteten misshandelt zu haben. Das Gericht hegte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin.

Freispruch für Stadtpolizisten: Gericht zweifelt an Zeugenaussage
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, hat ein Zürcher Gericht einen Stadtpolizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Richterin begründete das Urteil mit «erheblichen, unüberwindbaren Zweifeln», dass sich der in der Anklage beschriebene Sachverhalt so ereignet habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 35-jährigen Beamten vorgeworfen, im Oktober 2023 einen verhafteten Algerier bei einer Zellenüberführung misshandelt zu haben. Konkret soll er dem mit Handschellen gefesselten Mann den Kopf gegen die Wand geschlagen, ihn mit dem Schuh am Hinterkopf getroffen und in die Kniekehle getreten haben — ohne dass Gewalt erforderlich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken, dispensierte sich jedoch von der Teilnahme an der Verhandlung.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe am Mittwoch vor Gericht vollständig. Der Mann, den er in die Zelle geführt habe, sei stark alkoholisiert gewesen, sagte er, was möglicherweise zu einem aggressiven Stimmungswechsel geführt habe. «Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich arbeite sauber», erklärte er.
Sein Verteidiger griff die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin, einer Security-Angestellten, grundlegend an. Deren Aussagen seien «mit Pseudoerinnerungen angereichert» — weder die angegebene Uhrzeit noch die Beschreibung des Polizisten hätten gestimmt. Der Verteidiger argumentierte, die Zeugin habe zwei verschiedene Vorfälle vom selben Tag verwechselt: Kurz nach der Überführung durch seinen Mandanten sei ein zweiter Algerier von zwei anderen Stadtpolizisten in denselben Zellentrakt gebracht worden. Dieser zweite Mann habe sich am Boden gewälzt, nach einem Arzt gerufen und Polizeigewalt beklagt.
Der Mann, den der Angeklagte tatsächlich überführt habe, habe hingegen selbst zugegeben, am Vorabend eine ganze Flasche Wodka alleine getrunken zu haben. Er habe keine Schmerzen geäussert und keinen Arzt verlangt.
Die Richterin folgte dieser Darstellung. Zwar habe es einige Überschneidungen zwischen den Aussagen des Beschuldigten und jenen der Zeugin gegeben, doch habe die Security-Angestellte selbst angegeben, das Gesicht des Polizisten nicht vor Augen zu haben. «Demnach ist nicht eindeutig zu entnehmen, um welche der beiden Zuführungen es sich bei ihren Beschreibungen wirklich handelt», stellte die Richterin fest. Mehrere zentrale Angaben der Zeugin — Zeitpunkt und Signalement des Beamten — seien nachweislich falsch gewesen. Bei einer einzelnen Fehlerangabe hätte man noch von einem Irrtum ausgehen können; angesichts der Häufung falscher Kernaussagen sei der Fall zugunsten des Beschuldigten zu werten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann es ans Zürcher Obergericht weiterziehen.
Source: Google News CH — Crime (de)