81-Jähriger wegen Mord an US-Touristin Amy Lopez verurteilt – Cold Case Koblenz nach 30 Jahren gelöst

Das Landgericht Koblenz hat einen 81-Jährigen wegen des Mordes an der US-Amerikanerin Amy Lopez aus dem Jahr 1994 zu lebenslanger Haft verurteilt.

81-Jähriger wegen Mord an US-Touristin Amy Lopez verurteilt – Cold Case Koblenz nach 30 Jahren gelöst

Lebenslange Haft für Mord an Amy Lopez: Koblenzer Gericht schließt 30 Jahre alten Cold Case

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Mord an der US-amerikanischen Studentin Amy Lopez hat das Landgericht Koblenz das Urteil gesprochen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wurde ein heute 81-jähriger Mann am Montag wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 1994 die damals 24-jährige Amy Lopez in der Nähe der Festung Ehrenbreitstein in ein abseits gelegenes, leerstehendes Gebäude gelockt, gefesselt, sexuell missbraucht und schließlich mit neun Messerstichen getötet hat. Der Mord sei heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen worden. Kurz nach der Tat entdeckten spielende Kinder die Leiche.

Richter Stehlin bezeichnete die Tat als „Menschenjagd": Der Angeklagte habe an jenem Tag gezielt nach einem Opfer Ausschau gehalten. Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn sagte, Amy Lopez sei „fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen – ein Zufallsopfer. Die Tat sei zielgerichtet und geplant gewesen.

Durchbruch dank neuer DNA-Analyse

Jahrzehntelang blieb der Fall ungelöst. Den entscheidenden Hinweis lieferte erst die Auswertung alter DNA-Spuren mit moderner Technologie. Die Spur am Hosenbund des Opfers konnte dem 81-Jährigen zugeordnet werden. Ende Februar 2026 wurde er in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen.

Sein Anwalt erklärte, der Mann habe die DNA-Probe freiwillig abgegeben, weil er „endlich Klarheit haben wollte". Die Tat habe ihn „extrem belastet" und er habe sich der Verantwortung stellen wollen.

Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte die Tat pauschal eingeräumt. In den vier Verhandlungstagen zeigte er sich nahezu emotionslos. Staatsanwalt Julian Gislai hob hervor, der Mann habe „kein echtes Mitleid" und keine öffentliche Reue gezeigt. Verteidiger Volker Klein erklärte, er habe seinem Mandanten dazu geraten: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen." Im persönlichen Gespräch soll er Reue gezeigt haben.

Nach der Urteilsverkündung richtete Richter Stehlin das Wort an den Angeklagten. Dieser antwortete: „Ich nehme das Urteil an, das ist das Einzige, was ich noch gut machen kann." Es war der längste Satz, den er im gesamten Verfahren sprach. Verteidiger Klein verzichtete unmittelbar auf Revision; auch Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung legten nach kurzer Absprache keine Rechtsmittel ein. Das Urteil ist damit laut Staatsanwältin Andrea Maier rechtskräftig.

Vater und Bruder verfolgten Urteilsverkündung im Saal

Der Prozess zog großes öffentliches Interesse auf sich. Bereits vor dem Gerichtsgebäude bildeten sich Warteschlangen, der Saal war auch am letzten Prozesstag vollständig besetzt. Besonders die Anwesenheit des Vaters und des Bruders von Amy Lopez prägte die Atmosphäre – sie saßen dem Verurteilten rund eine Stunde gegenüber und blieben dabei gefasst.

Anwältin Kathrin Kienle, die die Angehörigen vertrat, sagte nach dem Urteil: „Das Urteil kann selbstverständlich nicht die Tat ungeschehen machen, es kann auch Amy nicht zurückbringen." Vater und Bruder hätten ihr mitgeteilt, dass sie über all die Jahre hinweg nie inneren Frieden finden konnten, solange der Täter nicht gefasst war. Ihr Erscheinen zur Urteilsverkündung sei der „Versuch eines Abschlusses".

Richter Stehlin beschrieb den Fall als „außergewöhnlich". Bei aller Erleichterung über die Aufklärung bleibe eine „große Bedrückung". Den Akten zufolge hatte der Verurteilte in den Jahrzehnten nach 1994 mehrere Sexualstraftaten begangen und teils mehrjährige Haftstrafen verbüßt. Seine letzte Haftstrafe endete im Jahr 2005; danach sei er nicht erneut auffällig geworden.

Staatsanwältin Maier zog abschließend ein grundsätzliches Fazit: „Wir sind heilfroh gewesen, als wir die Tat nach so vielen Jahren aufklären konnten und einen Täter zur Strecke bringen konnten. Das zeigt, dass man auch immer wieder an diesen Cold Cases dranbleiben muss."

Source: Süddeutsche Zeitung

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