Amokfahrt Leipzig: Anklage wegen Mordes an zwei Menschen in der Fußgängerzone
Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen zweifachen Mordes gegen einen 33-Jährigen.

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage nach tödlicher Amokfahrt in Leipzig
Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 33-jährigen Deutschen erhoben. Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, lautet der Vorwurf auf zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 85 weiteren Fällen. Hinzu kommen 91 Fälle des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung über die Anklageerhebung berichtet.
Anfang Mai war der Mann mit seinem Fahrzeug mehrere hundert Meter durch die Fußgängerzone gefahren und hatte dabei mehrere Personen erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben an den Folgen; sechs weitere Menschen im Alter zwischen 21 und 87 Jahren wurden verletzt, darunter ein 75-Jähriger und eine 84-Jährige schwer. Der Fahrer stoppte das Fahrzeug schließlich selbst und ließ sich widerstandslos festnehmen. Anschließend wurde er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun die Aufhebung der Unterbringung sowie einen Haftbefehl gegen den 33-Jährigen. Grund dafür sei, so die Sprecherin, dass das vorläufige schriftliche Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben habe.
Zu möglichen Hintergründen und Motiven äußerte sich die Behörde nicht. Ermittler hatten jedoch bereits zuvor mitgeteilt, dass keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Tatmotiv vorliegen.
Dem Vernehmen nach befand sich der Beschuldigte wenige Tage vor der Amokfahrt in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Das Sozialministerium in Dresden bestätigte, dass er sich auf eigenen Wunsch dort aufgehalten und Ende April entlassen worden war. Polizeilich war er bereits zuvor aufgefallen — unter anderem wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte ohne körperliche Gewalt, etwa Beleidigungen oder Herabwürdigungen.
Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Verhandlungsbeginn entscheidet nun das Landgericht Leipzig. Der Verteidiger des 33-Jährigen war zunächst nicht erreichbar.
Nach der Tat hatte in Leipzig eine breite Trauerreaktion eingesetzt. Blumen und Kränze wurden am Eingang der Grimmaischen Straße niedergelegt, wo die Fahrt begonnen hatte. Mehrere tausend Menschen trauerten gemeinsam in der Universität, der Nikolaikirche und der Thomaskirche.
Bundesweit entbrannte daraufhin eine Diskussion über die Sicherheit der Innenstädte. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies auf den Konflikt zwischen Sicherheit und Offenheit und betonte, solche Taten ließen sich trotz bestehender Sicherheitskonzepte nie vollständig verhindern. Oberbürgermeister Burkhard Jung bezeichnete die Tat als persönlichen Schock: „Das hat mich kalt erwischt. Man kann auf so etwas auch nicht vorbereitet sein", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als Präsident des Deutschen Städtetages unterstrich er, Städte müssten Orte des Miteinanders bleiben.
Wenige Tage nach der Amokfahrt stellte die Stadt mehrere sogenannte Oktablöcke an den Zugängen zur Innenstadt auf, um die Einfahrt für Fahrzeuge zu blockieren.
Source: Google News DE — Crime (de)