Ausbruch aus JVA Duisburg-Hamborn: Häftling flieht über Gefängnisdach

Ein 35-jähriger Untersuchungsgefangener entkam gegen 3.20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn. Die Polizei fahndet nach dem Mann, der seit Februar in Haft saß.

Ausbruch aus JVA Duisburg-Hamborn: Häftling flieht über Gefängnisdach

Gefangener sägt Gitterstab durch und klettert über Dach ins Freie

Ein 35-jähriger Häftling ist in der Nacht zum Samstag gegen 3.20 Uhr aus der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn geflohen. Wie WELT berichtet, entkam der Mann – bei dem es sich laut Behörden um einen serbischen Staatsangehörigen handeln soll – auf spektakuläre Weise über das Gefängnisdach. Am frühen Vormittag fehlte von ihm jede Spur, bestätigte ein Sprecher der Duisburger Polizei. Die Fahndung läuft.

Wie das nordrhein-westfälische Justizministerium am Samstagmittag mitteilte, hatte der Insasse zuvor im Boden seiner Zelle einen Hohlraum angelegt. Dieser sei bei regulären Zellenkontrollen nicht entdeckt worden. Werkzeug befand sich zum Zeitpunkt der Entdeckung nicht mehr darin.

Den Ermittlungen zufolge sägte der Gefangene einen Gitterstab vor dem zum Innenhof gelegenen Zellenfenster durch. Um die dahinterliegende Feinvergitterung aufzudrücken, nutzte er den Zellentisch als Hebel. Anschließend kletterte er offensichtlich über die Fassade auf der Innenseite des Gebäudes aufs Dach und gelangte auf bislang unbekannte Weise auf der Außenseite wieder herunter.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Vorfall als nicht hinnehmbar. „Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings", erklärte er. Gleichzeitig müsse der Vorfall lückenlos aufgeklärt werden.

Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums hat die JVA bereits aufgesucht und Ermittlungen aufgenommen. Limbach kündigte an, die entstandene Sicherheitslücke vollständig untersuchen zu lassen, um unverzüglich Konsequenzen ziehen zu können.

Der Flüchtige saß seit dem 10. Februar wegen des Verdachts des Diebstahls in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich war er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden – dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Source: WELT

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