Ehemaliger Chefarzt wegen Messerangriff in Tiefgarage zu fast zehn Jahren Haft verurteilt
Ein 64-jähriger Ex-Chefarzt wurde am Landgericht München I wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Messerangriff in Münchner Tiefgarage: Fast zehn Jahre Haft für Ex-Chefarzt
Das Landgericht München I hat den 64-jährigen Rolf M. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, nahm sein Verteidiger Ömer Sahinci das Urteil noch im Gerichtssaal an – ebenso wie die Staatsanwaltschaft.
Der Vorsitzende Richter Michael Schönauer sprach von einem Angriff, der sich vor gut einem Jahr in einer Tiefgarage an der Fasangartenstraße in München abgespielt hatte. Rolf M. hatte sich zuvor mit einem Cuttermesser, einem Schlagring und Reizgasspray bewaffnet und vor dem Wohnanwesen seiner Ex-Frau auf deren Ankunft gewartet.
Als die Frau gemeinsam mit ihrem neuen Partner mit dem Auto in die Tiefgarage fuhr, folgte M. ihnen. Durch das geöffnete Autofenster sprühte er dem noch im Fahrzeug sitzenden Mann Reizgas ins Gesicht. Als das Opfer mit dem Rücken zur Tür aus dem Wagen aussteigen wollte, stach M. zu. Der Mann versuchte zu fliehen, doch M. verfolgte ihn und stieß ihm das Messer in den Bauch.
Währenddessen gelang es der Ex-Frau, einen Notruf abzusetzen. Das Paar verschanzte sich hinter einer Gittertür und drückte dagegen, um M. am Öffnen zu hindern. Laut Richter Schönauer hörte M. erst auf zuzustechen, „bis er in drei Pistolenläufe blicken musste" – gemeint waren die Polizisten, die kurz darauf eintrafen. Zuvor hatte M. noch in den Arm des schwerverletzten Mannes gebissen und mit dem Messer auf dessen Arm eingehackt.
Rolf M. war bis 2013 Chefarzt einer Klinik in Oberbayern. Seine Ehe zerbrach bereits vor dem beruflichen Ende; nach dem Tod seiner Schwester sei er in eine „reaktive Depression" verfallen, schilderte er selbst im Prozess. In der Folge verlor er Job und Haus.
Mit seiner geschiedenen Frau und deren neuem Partner habe er nach eigenen Angaben befreundet gewesen. Als er in finanzielle Schwierigkeiten geriet, bot ihm die Ex-Frau an, das elterliche Haus in Niederbayern zu mieten. M. behauptete, er habe 100.000 Euro im Voraus bezahlt und dafür ein unbefristetes Wohnrecht erhalten. Die Gegenseite sprach von lediglich 40.000 Euro und keinerlei Absprachen über eine Dauermietung.
Im Juni 2025 erhielt M. wegen ausgebliebener Mietzahlungen die Kündigung. Er habe dies als Vertrauensbruch empfunden und sei „überrascht, enttäuscht, wütend" gewesen, stellte das Gericht fest. Klärungsversuche seinerseits blieben unbeantwortet. Auch noch am Tattag in der Tiefgarage habe M. das Gespräch mit dem neuen Partner suchen wollen – und in dem Moment den Entschluss gefasst, „in Tötungsabsicht anzugreifen".
Das Opfer leidet bis heute schwer unter den körperlichen Folgen des Angriffs. Das Paar habe das Erlebte „seelisch noch gar nicht verarbeiten können", so das Gericht. Im Urteil wurde zudem festgelegt, dass den Nebenklägern ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht.
Source: Süddeutsche Zeitung