Germanwings-Absturz 2015: Braunschweiger Gericht entscheidet im Oktober über Schadensersatz

30 Kläger fordern bis zu 110.000 Euro Entschädigung vom deutschen Staat. Das Urteil oder ein Beweisbeschluss soll am 6. Oktober ergehen.

Germanwings-Absturz 2015: Braunschweiger Gericht entscheidet im Oktober über Schadensersatz

Klage in Braunschweig: Angehörige der Germanwings-Opfer fordern Staatsentschädigung

Elf Jahre nach dem Absturz des Germanwings-Flugs in den Alpen hat vor dem Landgericht Braunschweig ein Schadensersatzprozess begonnen, wie Google News AT — Crime (de) unter Berufung auf DIE ZEIT berichtet. 30 Kläger verlangen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen von bis zu 110.000 Euro pro Person. Sie werfen den zuständigen Behörden vor, die schwere psychische Erkrankung des Co-Piloten nicht erkannt zu haben.

Für den 6. Oktober kündigten die Richter eine Entscheidung an, teilte eine Gerichtssprecherin nach dem Verhandlungsauftakt mit. Dabei kann es sich entweder um das abschließende Urteil handeln oder um einen Beschluss zur weiteren Beweisaufnahme. Das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt vertritt die beklagte Bundesrepublik in dem Verfahren.

Bereits vor dem ersten Verhandlungstag dämpften die Richter die Erwartungen der Kläger. Das Gericht äußerte Zweifel daran, ob der Staat überhaupt für die geltend gemachten Ansprüche zuständig sei, da die Kläger ihre Forderungen auch gegenüber der Fluggesellschaft hätten stellen können. Germanwings stellte den Betrieb vor mehreren Jahren ein; betroffen wäre der frühere Mutterkonzern Lufthansa.

Angehörige aus den USA sind mit Klagen gegen Germanwings und Lufthansa im Bundesstaat Virginia bereits gescheitert; auch eine Lufthansa-Flugschule in Arizona wurde auf Schadensersatz verklagt.

Den Ermittlungen zufolge war der Co-Pilot schwer depressiv und wollte sich das Leben nehmen. Er schloss sich im Cockpit ein und reagierte nicht auf Rufe. An den Ermittlungsergebnissen wurden mehrfach Zweifel geäußert.

Source: Google News AT — Crime (de)

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