Razzia gegen verbotene „Artgemeinschaft": 15 Objekte in sechs Bundesländern durchsucht

Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen 15 deutsche Staatsangehörige wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot der neonazistischen „Artgemeinschaft". Festnahmen gab es nicht.

Razzia gegen verbotene „Artgemeinschaft": 15 Objekte in sechs Bundesländern durchsucht

Durchsuchungen wegen Verdacht auf Fortbestehen der verbotenen „Artgemeinschaft"

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am Mittwochmorgen bundesweit 15 Objekte durchsuchen lassen. Wie Tagesschau unter Berufung auf das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, besteht der Verdacht, dass die seit September 2023 verbotene rechtsextremistische Vereinigung „Artgemeinschaft" weiterhin aktiv sein könnte.

Ermittelt wird gegen 15 deutsche Staatsangehörige wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Mit den Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Verfahren, machte jedoch keine weiteren Angaben zum Hintergrund. Festnahmen gab es nicht.

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen erstrecken sich die Durchsuchungen auf Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Verbot nach Vereinsrecht – Klage vor Bundesverwaltungsgericht gescheitert

Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." war im September 2023 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf Grundlage des Vereinsrechts verboten worden. Das Bundesinnenministerium bezeichnete sie seinerzeit als neonazistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung mit bundesweit rund 150 Mitgliedern. Als Verbotsgründe nannte das Ministerium die Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie antisemitische Inhalte.

Zentrales Ziel der Vereinigung war nach Angaben des Ministeriums die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art" – im Kern nationalsozialistische Rassenideologie. Dazu gehörten etwa Vorgaben zur sogenannten „Gattenwahl", wonach Mitglieder angehalten wurden, einen Partner aus der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart" zu wählen.

Eine Klage gegen das Verbot scheiterte vor dem Bundesverwaltungsgericht, das am 29. April dieses Jahres die Klage abwies. Das Gericht bewertete den „Artglauben" als rassistisch und stellte der Vereinigung eine kämpferisch-aggressive Haltung aus.

Vereinsverbot untersagt jede Weiterführung

Ein Vereinsverbot hat zur Folge, dass die Organisation aufgelöst und ihr Vermögen eingezogen wird. Die Weiterführung einer verbotenen Vereinigung ist strafbar, ebenso das Fortführen von Teilorganisationen oder die Gründung einer Ersatzorganisation.

Die Durchsuchungen sollen nach Angaben der Behörden den Verdacht erhärten, dass die „Artgemeinschaft" trotz des Verbots weiter betrieben wird. In Deutschland sind insgesamt rund 80 rechtsextreme Vereine verboten.

Source: Tagesschau

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