Betrunkener Baselbieter (75) flieht mit 1,47 Promille auf A2 vor Polizei
Ein 75-jähriger Baselbieter fuhr betrunken auf der A2 und floh zu Fuss vor der Polizei. Er wurde per Strafbefehl zu 7264 Franken verurteilt.
Flucht zu Fuss nach Schlangenfahrt auf der A2
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, wurde ein heute 75-jähriger Baselbieter per Strafbefehl verurteilt, nachdem er im Februar 2025 stark alkoholisiert auf der A2 unterwegs war und anschliessend die Flucht vor der Polizei ergriff.
Der Mann hatte laut Strafbefehl 1,47 Promille Blutalkohol, als er mit seinem schwarzen Fiat über die Verzweigung Hagnau auf die A2 in Richtung Bern und Luzern fuhr. Seine Fahrweise war gemäss Staatsanwaltschaft «stark verlangsamt und nicht an den Verkehrsfluss» angepasst, was zu Behinderungen führte. Kurz vor dem Schweizerhalletunnel bremste er sein Fahrzeug auf dem Normalstreifen «fast bis zum Stillstand» ab.
Der nachfolgende Verkehr wurde dadurch zu «gefährlichen Ausweichmanövern» und «Abbremsungen» gezwungen. Nach dem beinahen Stillstand wechselte der Fahrer auf den Pannenstreifen und setzte die Fahrt ohne Nothalt fort. Vor der Galerie Schweizerhalle wechselte er wieder auf die Stammspur und fuhr mit weiterhin unangepasster Geschwindigkeit bis zur Ausfahrt Liestal.
Dort versuchte die Polizei, ihn mit Blaulicht, Wechselklanghorn und der Leuchtmatrix «Stopp Polizei» anzuhalten. Der Mann hielt zunächst hinter dem Streifenwagen an — als sich die Polizisten näherten, beschleunigte er jedoch unvermittelt und setzte sich erneut vor das Polizeifahrzeug.
Kurz darauf liess er den Wagen stehen und floh zu Fuss weiter, mehrfache Halteaufforderungen ignorierend. Nach der Festnahme versuchte er, sich mit einer wenig überzeugenden Ausrede zu entlasten: Er sei lediglich der Beifahrer gewesen, nicht der Fahrer, behauptete er mehrmals. Eine zweite Person war im Fahrzeug jedoch nie anwesend.
Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft glaubten ihm. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen mehrfacher einfacher sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln, Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand und Hinderung einer Amtshandlung.
Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Franken. Dazu kommen eine Busse von 1200 Franken, Gebühren von 700 Franken sowie Auslagen von 864.15 Franken — insgesamt 7264.15 Franken.
Source: Google News CH — Crime (de)