Hindernisse auf SBB-Gleis in Wiesendangen: Bezirksgericht Winterthur fällt Urteile
Zwei Männer wurden verurteilt, weil sie 2023 Gegenstände auf SBB-Gleise stapelten und Züge zum Entgleisen brachten. Ein Zug mit 100 Passagieren musste evakuiert werden.

Urteile nach Gleisblockaden bei Wiesendangen: 12 und 24 Monate bedingt
Am 19. Februar 2023 drangen vier minderjährige Jugendliche und ein damals 31-jähriger Mann in eine Scheune beim Bahnhof Wiesendangen ein. Wie die NZZ berichtet, schleppten sie Trottinetts, Schaufeln, Lastwagenreifen, Kunststofffässer, Abfalleimer und Bauabschrankungen heraus und türmten alles auf einem SBB-Gleis auf.
Kurz vor 21:30 Uhr prallte der Interregio von Luzern nach Konstanz mit rund 110 km/h auf die Hindernisse. Die Lokomotive wurde leicht von den Schienen gehoben und leitete eine automatische Vollbremsung ein. Verletzt wurde niemand, doch die rund hundert Passagiere mussten evakuiert werden. Das Gleis war vier Stunden lang gesperrt. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf 141 369 Franken und 15 Rappen.
Bereits in der Nacht zuvor ein Motorrad auf den Schienen
Bereits am Vorabend hatten drei der Beteiligten — zwei Minderjährige und der Erwachsene — zusammen mit einem damals 18-jährigen Mann ein 97 Kilogramm schweres Motorrad auf das Gleis gehoben. Ein Personenzug fuhr ebenfalls mit 110 km/h auf das Fahrzeug auf. Auch dieser Zug musste vollständig evakuiert werden, das Gleis war danach mehrere Stunden unbefahrbar. In derselben Nacht verwüsteten die Beschuldigten ausserdem eine Baustelle und beschädigten eine Walze.
Die vier Minderjährigen wurden durch die Jugendanwaltschaft in nicht öffentlichen Verfahren beurteilt. Vor dem Bezirksgericht Winterthur standen der heute 35-jährige Hauptbeteiligte und ein heute 22-jähriger Mittäter, der zur Tatzeit bereits volljährig war. Beide sind Schweizer.
Kein Anführer, sondern Mitläufer
Dem älteren der beiden Verurteilten kam laut Gericht keine Führungsrolle zu. Er leidet wegen eines Geburtsfehlers unter kognitiven Einschränkungen. Nachdem er 2020 seinen besten Freund verloren hatte, schloss er sich einer Jugendgruppe in seinem Quartier an und begann, Alkohol und Drogen zu konsumieren, wie seine Verteidigerin erklärte. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm, leicht beeinflussbar zu sein.
Vor Gericht äusserten sich beide Beschuldigten nicht zu den Tatvorwürfen. Sie gaben an, sich nicht mehr richtig erinnern zu können und in der Untersuchung bereits alles gesagt zu haben. Zum äusseren Tatablauf zeigten sie sich geständig. Beide beteuerten, sich für ihre Taten zu schämen.
Die Verteidiger argumentierten, die Beschuldigten hätten nicht damit gerechnet, dass Personenzüge verkehren würden — allenfalls hätten sie Güterzüge erwartet. In der ersten Nacht seien die Täter «stockhagelvoll» gewesen. Der damals 18-Jährige habe mitgemacht, weil er es «besoffen lustig gefunden» habe; zudem habe Gruppendruck eine Rolle gespielt. Einer der Jugendlichen, der beim SBB-Unterhalt arbeitete, soll den anderen laut einem Verteidiger mehrfach versichert haben, ein Zug könne dadurch nicht entgleisen.
Staatsanwalt forderte längere Strafen
Der Staatsanwalt beantragte für den 22-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie für den 35-Jährigen 24 Monate, die zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben werden sollten. Die Beschuldigten hätten skrupellos Menschenleben in Gefahr gebracht und es sei ihnen gleichgültig gewesen, dass Passagiere hätten zu Schaden kommen können.
Das Bezirksgericht Winterthur befand beide trotz möglicher Alkoholisierung und der kognitiven Einschränkung des Älteren als voll schuldfähig. Der 22-Jährige, der nur in der ersten Nacht beteiligt war, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten — wegen Störung des öffentlichen Verkehrs mit Gefährdung von Leib und Leben sowie Sachbeschädigung. Der 35-Jährige wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ebenfalls wegen mehrfacher Tatbegehung sowie zusätzlicher Verkehrsdelikte. Seine Strafe wird zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben. Beide werden grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet; die Höhe der Forderungen wird auf dem Zivilweg geklärt.
«Alles andere als ein Jugendstreich»
Der Gerichtsvorsitzende betonte in der Urteilsbegründung, die Taten seien «alles andere als ein Jugendstreich» gewesen und hätten schlimm ausgehen können. Der Alkoholkonsum biete eine Erklärung, begründe aber keine Schuldminderung. Beim 35-Jährigen sei nicht der Alkohol, sondern seine unreife Persönlichkeit das eigentliche Problem gewesen.
Auffällig sei der fehlende Respekt vor fremdem Eigentum. Völlig unverständlich sei zudem, dass die Täter nach der Erfahrung der ersten Nacht die Aktion trotzdem wiederholt hätten. Strafmindernd angerechnet wurden beiden das Geständnis sowie die lange Verfahrensdauer.
Die Urteile DG26007 und DG26008 vom 3. September 2025 sind noch nicht rechtskräftig.
Source: NZZ