Prozess gegen «Junge Tat»: Sechs Rechtsextreme ab 4. September vor Bezirksgericht Zürich
Am 4. September beginnt in Zürich der Prozess gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat». Den Anführern drohen 15 Monate Freiheitsstrafe.

Anführer der «Jungen Tat» vor Gericht: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, beginnt am 4. September vor dem Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen sechs Anhänger der als rechtsextrem geltenden Gruppierung «Junge Tat». Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Besetzung eine Reihe von Straftaten begangen haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die beiden Anführer Tobias Lingg (23) und Manuel Corchia (25), die regelmässig öffentlich für die Organisation auftreten. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl beantragt für beide jeweils eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten — sechs davon zu vollziehen, neun bedingt. Zusätzlich fordert die Anklage Geldstrafen und Bussen. Den Beschuldigten werden Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Nötigung, Landfriedensbruch sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie aus Unterlagen hervorgeht, die das Gericht am Freitag zur Verfügung stellte.
Störung eines Pride-Gottesdienstes in Zürich
Zu den schwersten Vorwürfen zählt ein Vorfall in der Zürcher Kirche St. Peter und Paul im Juni 2022. Beschuldigte drangen während eines gut besuchten Pride-Gottesdienstes durch eine Seitentür ins Gebäude ein und stellten ein 2,4 Meter hohes Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» auf. Laut Anklage störten sie damit die religiöse Feier, verhöhnten die Anwesenden und verursachten am Steinboden einen Schaden von knapp 9000 Franken. Die Staatsanwaltschaft wertet dies unter anderem als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie als Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.
Einschüchterung bei Kinderlesung im Tanzhaus Zürich
Im Oktober 2022 verschafften sich drei Beteiligte Zutritt zu einer «Queer Story Time», einer Kinderlesung mit rund 50 Anwesenden im Tanzhaus Zürich. Im Inneren sollen sie heimlich Gespräche aufgezeichnet und versucht haben, ein Transparent auszurollen. Vor dem Gebäude zündeten andere Gruppenmitglieder Pyrotechnik, skandierten Parolen und verteilten Flugblätter. Durch Rauch und das martialische Auftreten wurden die Anwesenden laut Anklageschrift derart eingeschüchtert, dass sie das Lokal zeitweise aus Furcht nicht verlassen konnten.
Aktionen auf Dächern und Bauwerken
Das Gericht befasst sich zudem mit mehreren unbewilligten Aktionen auf Gebäuden. Im November 2022 bestiegen Mitglieder das Dach des SBB-Hauptbahnhofs in Basel, entrollten ein Transparent mit der Aufschrift «Kriminelle abschieben» und zündeten Rauchpetarden. Im April 2024 brachten sie am Kesselhaus in Winterthur ein Transparent zum Thema Remigration an. Bereits im Mai 2022 hatten sie einen Baukran an der Zürcher Molkenstrasse bestiegen.
Landfriedensbruch am Hauptbahnhof Zürich
Den beiden Anführern wird überdies vorgeworfen, sich im Februar 2022 am Hauptbahnhof Zürich an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Demonstrationsgruppen beteiligt zu haben. Bei zwei gegensätzlichen Kundgebungen kam es zu Faustschlägen und Fusstritten. Die Anklage sieht in der Anwesenheit und Unterstützung der gewaltbereiten Menge den Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllt.
Vier weitere Mitangeklagte
Die Rolle der übrigen vier Mitangeklagten ist aus Sicht der Justiz von untergeordneter Bedeutung. Sie waren bei einzelnen Aktionen in wechselnder Konstellation beteiligt. Eine beschuldigte Frau der Gruppierung wirkte unter anderem beim Vorfall im Tanzhaus Zürich sowie in Winterthur mit. Vier Beteiligte hatten gegen separat erlassene Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz Einsprache erhoben — ihre Fälle werden deshalb nun ebenfalls vor Gericht verhandelt.
Source: Google News CH — Crime (de)