Zürcher Polizist nach Vorwurf übermässiger Gewalt freigesprochen
Ein Stadtpolizist stand wegen Amtsmissbrauchs vor dem Bezirksgericht Zürich – und wurde freigesprochen. Zu viele Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen.

Freispruch für Stadtpolizisten nach Gewaltvorwurf im Zellentrakt
Ein Zürcher Stadtpolizist ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Oktober 2023 bei einem Gefangenentransport übermässige Gewalt gegen einen Mann algerischer Herkunft angewendet zu haben. Wie die NZZ berichtet, erging das Urteil nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» – wegen erheblicher, unüberwindbarer Zweifel am angeklagten Sachverhalt.
Der Polizist, den die NZZ unter dem geänderten Namen Stefan Müller führt, hatte an einem Sonntagmorgen im Oktober 2023 den Auftrag erhalten, einen in der Nacht verhafteten Algerier vom Kommissariat am Bahnhofquai in den Hafttrakt der Kriminalpolizei im Kreis 5 zu bringen. Der Transportauftrag selbst sei problemlos verlaufen, sagte Müller vor Gericht. Im Kreis 5 habe sich der stark alkoholisierte Arrestant zwar unkooperativ verhalten, die gegen ihn erhobenen Gewaltvorwürfe bestritt er jedoch vehement. Er arbeite «sauber» – auch an jenem Herbstsonntag.
Securitas-Mitarbeiterin meldete Vorfall intern
Wenige Tage nach dem Transport hatte eine Securitas-Mitarbeiterin, die zur selben Zeit im Kreis 5 Dienst hatte, über das interne Feedback-System einen Bericht eingereicht. Sie schilderte, ein Polizist habe einen Häftling auf dem Weg vom Warteraum in den Zellentrakt gegen die Wand gedrückt, dessen Kopf gegen die Mauer geschlagen und ihm mit seinem eigenen Schuh mehrere Male auf den Hinterkopf eingeschlagen. In der Zelle sei der mit Handschellen gefesselte Mann zudem in die Kniekehlen getreten und zu Fall gebracht worden. Namen nannte die Frau keine. Die Videoaufnahmen des fraglichen Zeitraums waren zu diesem Zeitpunkt bereits überschrieben.
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Amtsmissbrauchs und forderte eine bedingte Geldstrafe von 19'800 Franken sowie eine Busse von 4'000 Franken. Zu einer Anklage wegen Tätlichkeiten kam es laut Staatsanwaltschaft nicht, weil der mutmasslich Geschädigte keine Anzeige erstattet hatte.
Verwechslung zweier ähnlicher Fälle
Müllers Verteidiger legte vor Gericht dar, dass an jenem Sonntagvormittag zwei Transporte auf der identischen Strecke stattgefunden hatten. In beiden Fällen handelte es sich bei den Festgenommenen um Männer algerischer Herkunft in ähnlichem Alter. Die Sicherheitsmitarbeiterin hatte einige Tage nach ihrer ersten Meldung eine Ergänzung eingereicht und dabei den Namen jenes Mannes genannt, der von Müller begleitet worden war. Die internen Ermittler hätten sich daraufhin ausschliesslich auf Müller und den ihm zugeordneten Arrestanten konzentriert – und den zunächst ebenfalls untersuchten zweiten Fall fallengelassen.
Dass die Ermittlungen der falschen Spur gefolgt seien, belegte die Verteidigung mit mehreren konkreten Indizien. Das Befragungsprotokoll des Algeriers, den Müller transportiert hatte, zeigte: Der Mann klagte bei der Frage nach seinem Befinden über Kälte, nicht über Schmerzen. Auf Nachfrage erwähnte er lediglich rote Punkte auf der Haut, wegen derer er bereits einen Arzt aufgesucht habe. Ein noch am selben Tag hinzugezogener Notarzt hielt im Protokoll fest, er habe keine Spuren von Gewaltanwendung festgestellt – wohl aber einen Hautausschlag.
Zudem wichen die Zeitangaben der Zeugin vom tatsächlichen Ablauf von Müllers Transport ab. Auch ihre Beschreibung des Beamten selbst stimmte nicht: Müller sei deutlich grösser als von ihr geschildert und habe nie eine Glatze oder einen Kurzhaarschnitt getragen, bezeugten frühere Vorgesetzte. Schliesslich hatte die Frau einen markierten Polizeiwagen beschrieben, während Müller den Transport in einem neutralen Fahrzeug durchgeführt hatte.
Beim zweiten Algerier hingegen – dem aus Sicht der Verteidigung tatsächlich Betroffenen – war die erste Befragung nicht möglich gewesen, weil er schreiend auf dem Boden gelegen und einen Arzt verlangt hatte. Die Verteidigung schloss daraus, dass die Sicherheitsmitarbeiterin in ihren Meldungen und späteren Einvernahmen Elemente beider Fälle vermischt haben muss. Sie habe vermutlich «nicht bewusst gelogen», ihre Aussagen hätten aber dazu geführt, «dass heute ein Polizist vor Gericht steht, der nichts falsch gemacht hat».
Richterin sieht unüberwindbare Zweifel
Die Richterin folgte dieser Argumentation. Es gebe «erhebliche, unüberwindbare Zweifel» daran, dass sich der Sachverhalt so ereignet habe wie von der Anklage dargestellt. Die Zeugenaussagen hätten zu viele Ungereimtheiten aufgewiesen. Stefan Müller wurde freigesprochen und für seine Prozessaufwände entschädigt. Er ist weiterhin im Dienst.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich (GG 260 140 vom 2. September) ist noch nicht rechtskräftig.
Source: NZZ