Sieben Jahre Haft: 35-Jähriger sticht auf schlafenden Stiefvater in Viersen ein

Ein 35-Jähriger hat in Viersen mehrfach mit einem Fleischermesser auf seinen schlafenden Stiefvater eingestochen. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte ihn wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft.

Sieben Jahre Haft: 35-Jähriger sticht auf schlafenden Stiefvater in Viersen ein

Messerangriff auf schlafenden Stiefvater: Sieben Jahre Haft

Das Landgericht Mönchengladbach hat einen 35-Jährigen wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Wie DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität) berichtet, stach der Angeklagte am frühen Morgen des 9. Februar mehrfach mit einem Fleischermesser auf seinen schlafenden 61-jährigen Stiefvater ein. Die Klinge des Messers, rund 20 Zentimeter lang, brach dabei am Brustbein des Opfers ab.

Anschließend sprühte der Täter seinem Stiefvater Pfefferspray ins Gesicht und verletzte dabei auch seine eigene Mutter. Der Vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Schlafenden heimtückisch ausgenutzt. „Wer bei einer schlafenden Person mit einem großen Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf die Körpermitte einsticht, handelt in Tötungsabsicht", erklärte er.

Das Opfer überlebte den Angriff in Viersen knapp. Der 61-Jährige verfolgte den Angreifer noch bis auf die Straße, bevor er bemerkte, dass die abgebrochene Messerspitze in seiner Brust steckte.

Ein Motiv für die Tat ließ sich im Verlauf des Prozesses nicht ermitteln. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei zwar angespannt gewesen, die Beziehung zum Stiefvater jedoch neutral, so der Vorsitzende Richter.

Die Verteidigung hatte angegeben, ihr Mandant leide an Amnesie und erinnere sich nur bruchstückhaft an die Ereignisse. Eine Gutachterin schloss nicht aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand. Die Kammer stufte ihn daher als vermindert schuldfähig ein.

Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine mildere Strafe gefordert und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Source: DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität)

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