Strafverfahren gegen Xavier Naidoo: Landgericht Mannheim lässt Volksverhetzungsklage zu

Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung eröffnet. Fünf weitere Anklagepunkte wurden abgelehnt.

Strafverfahren gegen Xavier Naidoo: Landgericht Mannheim lässt Volksverhetzungsklage zu

Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren gegen Naidoo wegen Volksverhetzung

Das Landgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 25. Juni 2026 ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo (54) eröffnet. Wie 20 Minuten berichtet, liess die 4. Grosse Strafkammer einen Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11. Juli 2023 zu — konkret den Verdacht der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung.

Laut einer Pressesprecherin des Landgerichts soll Naidoo in den Jahren 2020 und 2021 über den Messenger-Dienst Telegram antisemitische sowie den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, eine der Amadeu Antonio Stiftung zugehörige Person beleidigt und dabei Texte mit antisemitischem Inhalt publiziert zu haben. Mehrere Strafanzeigen seien laut Ermittlungen eingegangen.

Bei drei weiteren Vorwürfen aus der Anklage von Juli 2023 sowie zwei Punkten aus einer Anklage von 2024 lehnte das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens dagegen ab. Es bestehe «aus tatsächlichen bzw. aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht», erklärte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein; das Oberlandesgericht Karlsruhe muss darüber nun befinden.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bislang nicht fest. Die Sprecherin des Landgerichts betonte: «Für den Angeklagten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.»

Naidoos Anwälte erklärten gegenüber dem SWR, das Landgericht sei «nach intensiver Prüfung weit überwiegend» ihrer Auffassung gefolgt und habe die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt. Den verbleibenden zugelassenen Anklagepunkt sehen die Verteidiger nicht als Volksverhetzung im Rechtssinne.

Bereits 2024 hatten die Rechtsbeistände des Sängers bestätigt, dass Naidoo der in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft genannte «Musiker aus Mannheim» ist. In einem damaligen Statement hiess es: «Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten.» Naidoo lehne «jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab», hiess es weiter.

Der Sänger war in den vergangenen Jahren wiederholt wegen Verschwörungserzählungen und umstrittener Äusserungen in die Öffentlichkeit geraten. 2022 erklärte er öffentlich, er habe sich «verrannt» und sei auf «Irrwegen» unterwegs gewesen.

Source: 20 Minuten

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