Windkraftbetrüger Hendrik Holt in Dubai festgenommen – Flucht über Polen und Türkei

Der verurteilte Betrüger Hendrik Holt wurde nach internationaler Fahndung in Dubai gefasst. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück plant eine Auslieferung auf diplomatischem Weg.

Windkraftbetrüger Hendrik Holt in Dubai festgenommen – Flucht über Polen und Türkei

Festnahme in Dubai nach internationaler Fahndung

Der verurteilte Windkraftbetrüger Hendrik Holt ist in Dubai festgenommen worden. Wie ndr.de berichtet, bestätigte die Staatsanwaltschaft die Festnahme des 36-Jährigen, der sich Ende August während eines Freigangs in Berlin unbemerkt abgesetzt hatte. Holt befinde sich weiterhin in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sagte ein Sprecher der Behörde. Nach seiner Flucht war international nach ihm gefahndet worden.

Fluchtroute über Polen und die Türkei

Nach NDR-Informationen floh Holt zunächst über Polen in die Türkei und von dort weiter nach Dubai. In sozialen Netzwerken hatte er angegeben, sich in Russland aufzuhalten – eine bewusste Täuschung, wie die Staatsanwaltschaft klarstellte. „Der angebliche Russlandaufenthalt war eine Finte", sagte ein Sprecher dem NDR Niedersachsen. Die Behörde hatte demnach bereits von seinem Aufenthalt in den Emiraten gewusst.

Fragen zur Sicherheit beim Freigang

Der Fall wirft die Frage auf, wie einem verurteilten Straftäter die Ausreise ins außereuropäische Ausland gelingen konnte. Üblicherweise werden Freigängern die Reisepässe entzogen. Ob dies auch im Fall Holt geschehen ist, wollte der Berliner Senat für Justiz auf NDR-Nachfrage nicht beantworten.

Auslieferung auf diplomatischem Weg geplant

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben zwar ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland unterzeichnet, das jedoch keine Auslieferungen umfasst. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück plant deshalb ein vertragsloses Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Weg. Holts bisheriger Anwalt wollte nicht bestätigen, ob er weiterhin für ihn tätig ist.

Einen neuen Strafprozess wegen der Flucht muss Holt nicht fürchten: Der Ausbruch aus der Haft beziehungsweise eine Flucht während eines Freigangs ist in Deutschland nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft.

Verurteilung und Forderungen der Gläubiger

Das Landgericht Osnabrück hatte Holt am 12. Mai 2022 wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 36-Jährige aus Haselünne im Emsland hatte mit fragwürdigen Windkraftprojekten Anleger geschädigt. Die Gläubiger fordern inzwischen insgesamt 40 Millionen Euro. In den Tagen nach seiner Flucht wurden über einen Account, der mutmaßlich Holt zuzuordnen ist, sogenannte „Liebesgrüße aus Moskau" in sozialen Netzwerken gepostet.

Source: Google News DE — Crime (de)

Read this article in English