16-Jähriger nach Messerangriff auf Nachbarn zu 30 Monaten teilbedingt verurteilt
Ein 16-jähriger Tscheche stach im März in Wien auf seinen Nachbarn ein und traf dabei den Herzbeutel. Nach dem Prozess wurde er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt – und konnte danach nach Hause gehen.

Wiener Geschworene verneinen Mordversuch – Jugendlicher nach U-Haft auf freiem Fuß
Laut Kronen Zeitung hat ein 16-jähriger Tscheche im März in Wien seinen 23-jährigen Nachbarn mit einem Messer attackiert und dabei mehrmals in den Oberbauch gestochen – darunter traf er auch den Herzbeutel. Das Opfer überlebte nur durch rasches Eingreifen der Sanitäter.
„Ich hasse Gewalt", erklärte der Jugendliche vor den Geschworenen am Wiener Landesgericht. Er habe den Mann nicht töten wollen. Als Auslöser nannte er eine Lügengeschichte seiner Ex-Freundin: Sie behauptete, der 23-jährige Familienvater halte sie bei sich fest und zwinge sie, Kokain zu nehmen. Gegen das Mädchen läuft ebenfalls ein Verfahren.
Pitbull ohne Beißkorb und Leine
Der Angeklagte gestand, bewaffnet mit einem Messer zur Wohnung des Nachbarn gegangen zu sein – begleitet von seinem Pitbull, ohne Beißkorb und Leine. Als der Nachbar die Tür öffnete, schlug der 16-Jährige zunächst zu, bevor er das Messer einsetzte. Den Hund habe er nur zufällig mitgenommen, beteuerte er: „Wir waren zufällig zusammen spazieren."
Die Staatsanwaltschaft widersprach dieser Darstellung. Sie warf dem Jugendlichen vor, das Tier zur Einschüchterung mitgeführt zu haben. Auch die behauptete Erinnerungslücke während des Angriffs ließ die Anklage nicht gelten: „Für eine Erinnerungslücke ist die Darstellung zu detailliert." Bereits bei der Polizei hatte der Bursche präzise Angaben darüber gemacht, wo und wie oft er zugestochen hatte.
Sein Verteidiger Sascha Flatz argumentierte, der Jugendliche sei auf die Manipulation seiner Freundin hereingefallen und habe in diesem Zustand gehandelt.
Kein Mordversuch – 30 Monate teilbedingt
Die Geschworenen folgten dem Mordversuch-Vorwurf nicht. Sie verurteilten den 16-Jährigen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten teilbedingter Haft. Fünf Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen – eine Frist, die der Jugendliche bereits in Untersuchungshaft verbüßt hatte. Nach dem Urteil konnte er das Gericht als freier Mann verlassen.
Source: Kronen Zeitung