Gefährliche Drohung im Nachbarschaftsstreit: 12.000 Euro Strafe in Feldkirch
Ein 25 Jahre dauernder Nachbarschaftsstreit in Vorarlberg endete am Landesgericht Feldkirch mit einem Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung und 4.000 Euro sofort fälliger Geldstrafe.

Munitionsschachtel am Zaun, Todesdrohung vor Gericht: Urteil in Vorarlberger Nachbarschaftsfehde
Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein seit 25 Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit in Vorarlberg verhandelt worden. Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, endete der Prozess gegen einen 54-jährigen Waffenliebhaber mit einem Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vorfall von Ende März: Am umstrittenen Grenzzaun zwischen den Grundstücken der beiden Parteien lag eine leere Munitionsschachtel für eine Magnum-357-Faustfeuerwaffe. Als der 57-jährige Nachbar den Angeklagten am darauffolgenden Tag am Maschendrahtzaun zur Rede stellte, soll dieser ihm gedroht haben: „Du wirst den nächsten Frühling nicht mehr erleben." Der Bedrohte erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei.
Schachtel als Schmierzettel – Richter zeigt sich unbeeindruckt
Vor Gericht präsentierte sich der 54-Jährige gelassen. Die Munitionsschachtel habe er schlicht als Notizzettel für seinen Zaunbau zweckentfremdet: „Ich war ein paar Tage zuvor mit Kollegen beim Schießen, auf der Werkbank lag halt noch die Schachtel." Der Privatbeteiligtenvertreter zeigte sich skeptisch: „Haben Sie keinen normalen Zettel?" Der Angeklagte zuckte nur mit den Schultern.
Richter Martin Mitteregger nahm diese Erklärung nicht ab. „Das mit dem Schmierzettel war ein netter Versuch, aber unglaubwürdig", stellte er fest. Die Botschaft an der Grundstücksgrenze sei unmissverständlich gewesen: „Ich habe eine Waffe, hier ist die Verpackung." Erschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte bei der Polizei noch eingeräumt hatte, den Nachbarn „ein wenig ärgern" zu wollen.
Jahrelanger Kleinkrieg um Hausnummer und Zaun
Der eigentliche Auslöser des jüngsten Konflikts ist eine Hausnummer, die mal der eine abmontiert, mal der andere wieder festschraubt. Beide Männer beanspruchen den betreffenden Zaunpfahl als ihr Eigentum. Abseits dieses Streitpunkts betonte der Angeklagte, mit allen anderen Nachbarn bestens auszukommen – er fungiere als inoffizieller Hausmeister der Siedlung und besitze sogar mehrere Wohnungsschlüssel. Nur mit dem „Herrn Vermögensverwalter" hake es seit Jahren.
Schuldspruch: 4.000 Euro sofort fällig
Das Gericht verurteilte den 54-Jährigen zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro teilbedingt, von der 4.000 Euro sofort zu bezahlen sind. Richter Mitteregger merkte an: „Hätte Sie reinen Tisch gemacht, wäre sogar eine Diversion drinnen gewesen."
Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig – im schlimmsten Fall geht der Zaunstreit in die nächste Runde.
Source: Google News AT — Crime (de)