84-Jährige wegen Ladendiebstahl in Liezen zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Eine 84-jährige Pensionistin stand am Bezirksgericht Liezen vor Gericht, weil sie Waren im Wert von rund 35 Euro aus zwei Drogeriemärkten mitgenommen hatte.

84-Jährige wegen Ladendiebstahl in Liezen zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Pensionistin bestritt Absicht – Richter verhängte dennoch Strafe

Am Bezirksgericht Liezen stand kürzlich eine 84-jährige Frau vor Richter Hans-Joachim Maierhofer, nachdem sie im Juli in zwei Drogeriemärkten im Liezener Einkaufszentrum ELI Waren im Wert von 30,44 beziehungsweise 4,80 Euro mitgenommen hatte, ohne zu bezahlen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, ist ein Ladendiebstahl in diesem Ausmaß am Bezirksgericht Liezen zwar keine Seltenheit – eine Angeklagte jenseits der 80 hingegen schon.

Auf die Frage des Richters, ob sie sich schuldig fühle, antwortete die adrett gekleidete Dame mit „Ja" – und kramte daraufhin in ihrer Tasche, um die entwendeten Waren hervorzuholen. Als Erklärung schilderte sie eine psychische Ausnahmesituation: Sie pflege seit Jahrzehnten eine enge Angehörige, zuletzt mit Unterstützung einer 24-Stunden-Pflegerin. Genau an jenem Tag habe diese sie während der Erledigungen mit einem Anruf über einen medizinischen Notfall alarmiert.

Daraufhin sei sie noch rasch durch die beiden Geschäfte „gerauscht" und sofort nach Hause gefahren – so aufgewühlt, dass sie das Bezahlen schlicht vergessen habe. „Ich bin erst daheim draufgekommen, wie blöd ich war", ärgerte sich die Pensionistin vor Gericht.

Da die Angeklagte geständig war, wurden keine weiteren Beweisanträge gestellt. Richter Maierhofer sprach sie schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 1.000 Euro – aufgeteilt in 40 Tagessätze zu je 25 Euro, berechnet auf Basis ihrer Pensionshöhe. Zusätzlich muss sie die Verfahrenskosten tragen.

„Aber das war ja nicht bewusst, das waren die Sorgen", versuchte die Frau nach der Urteilsverkündung noch einmal, Verständnis zu wecken – sichtlich aufgebracht über die nicht unerhebliche Summe. Zu den 1.000 Euro kommen noch 300 Euro an Bearbeitungsgebühren, die sie bereits direkt an die beiden Geschäfte gezahlt hatte. Eine Ausnahme ließ Maierhofer jedoch nicht zu: Gesetz ist schließlich Gesetz.

Source: Kleine Zeitung

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