Bankraub in Ferlach: Kärntner wegen 225.000-Euro-Raub angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat einen 48-jährigen Kärntner wegen schweren Raubes angeklagt. Der Mann bestreitet die Tat trotz DNA-Spur und Fingerabdruck.

Bankraub in Ferlach: Kärntner wegen 225.000-Euro-Raub angeklagt

Angeklagt nach Bankraub: 48-Jähriger flüchtete auf altem Fahrrad

Ein 48-jähriger Kärntner muss sich bald vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihn wegen schweren Raubes angeklagt, wie die Kleine Zeitung berichtet. Im März dieses Jahres überfiel der Mann die Volksbank in Ferlach – verkleidet mit Sonnenbrille, Perücke und einer Vollgesichtsmaske aus Silikon. Er erbeutete dabei 225.000 Euro und flüchtete auf einem alten Fahrrad.

Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigt die abgeschlossene Anklage: „Der Vorwurf lautet auf Verbrechen des schweren Raubes. Schwerer Raub deswegen, weil der Angeklagte einen Revolver – sohin eine Waffe – verwendet hat." Dem 48-Jährigen drohen damit bis zu 15 Jahre Haft.

Verlorener Zettel führte Ermittler zum Verdächtigen

Rund einen Monat lang fahndeten die Behörden intensiv nach dem Täter. Den entscheidenden Hinweis lieferte ein Drohschreiben, das der Räuber beim Überfall am Schalter vorgewiesen hatte – und anschließend verlor. Darauf stand unter anderem: „Pack das Geld ein! Nur vom Tresor! Bleib unauffällig! Drückst du den Alarm, schieße ich sofort!"

„Das Forderungsschreiben, das er beim Schalter vorgewiesen hat, trägt sowohl einen Fingerabdruck als auch die DNA des Angeklagten", erklärt Kitz. Diese Spuren führten die Ermittler schließlich zum 48-jährigen Kärntner.

Angeklagter bestreitet Tat seit über einem halben Jahr

Seit seiner Festnahme leugnet der Mann die Tat beharrlich – über mehr als sechs Monate hinweg. Die DNA-Spur erklärt er mit einem Zufall: Er habe ein Blatt Papier bei einer Parkbank in Ferlach entsorgt; genau dieses Blatt soll der tatsächliche Räuber verwendet haben. Seit April befindet sich der 48-Jährige in Untersuchungshaft.

Sein Verteidiger Philipp Tschernitz bestreitet auch ein Motiv für die Tat: „Mein Mandant hat weder Schulden, noch gibt es Exekutionen gegen ihn. Er bekommt Zuwendungen von seiner Familie und hat sich nebenbei was in der Unterhaltungsbranche dazuverdient." Zum Tatzeitpunkt soll der Mann arbeitslos gewesen sein.

Ein Prozesstermin wurde bislang noch nicht festgelegt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Source: Kleine Zeitung

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