Elektronisch überwachter Hausarrest: Warum die Fußfessel in U-Haft Seltenheit bleibt

René Benko soll Untersuchungshaft per Fußfessel verbüßen – derzeit trägt österreichweit nur eine von 1.863 U-Häftlingen eine solche. Die Hürden sind hoch.

Elektronisch überwachter Hausarrest: Warum die Fußfessel in U-Haft Seltenheit bleibt

Benko soll Fußfessel erhalten – in Österreich ein äußerst seltenes Instrument

Wie die Kleine Zeitung berichtet, soll Signa-Gründer René Benko seine Untersuchungshaft im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen dürfen. Zum Vergleich: Derzeit trägt österreichweit nur eine einzige von insgesamt 1.863 Personen in U-Haft eine Fußfessel. Die Entscheidung darüber liegt laut Justizministerium bei den Gerichten.

Die rechtlichen Voraussetzungen sind eng gefasst. Eine Fußfessel in der U-Haft wird grundsätzlich nur gewährt, wenn ausschließlich Fluchtgefahr als Haftgrund vorliegt – nicht jedoch bei Tatbegehungs- oder Verdunkelungsgefahr, wie sie Benko ursprünglich angelastet wurden. Zusätzlich muss die beschuldigte Person in geordneten Lebensverhältnissen leben und einen Wohnsitz im Inland nachweisen können. „Auch diese Voraussetzungen sind in der Praxis häufig nicht erfüllt", erklärte eine Ministeriumssprecherin gegenüber der APA. Im Fall Benko sind mit dem gewährten Hausarrest Kontaktverbote als Auflagen verbunden.

Seit 2010 wird die Fußfessel in Österreich als Alternative zur herkömmlichen Haft eingesetzt – sie vermittelt dabei mitunter ein trügerisches Bild von Freiheit. Dina Nachbaur vom Verein Neustart betonte in einem früheren APA-Interview, dass Betroffene den elektronisch überwachten Hausarrest sehr wohl als Freiheitsstrafe empfinden. Auch in den eigenen vier Wänden ist der Bewegungsradius klar definiert: Selbst wer in einer Villa mit Pool wohnt, darf sich laut Nachbaur nur in genehmigten Räumen aufhalten – in der Regel Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette.

Besonders belastend sei die strenge Tagesstruktur. Der Tagesablauf wird gemeinsam mit einer Betreuungsperson minutiös festgelegt; schon kleinste Abweichungen müssen der Überwachungszentrale sofort telefonisch gemeldet werden. Die Zentrale kontrolliert den Aufenthaltsort laufend über die Fußfessel. „Man muss immer pünktlich sein, sich an diesen Stundenplan ganz genau halten", sagte Nachbaur. „Man lebt immer mit der Uhr." Das hänge wie ein „Damoklesschwert" über den Betroffenen.

Source: Kleine Zeitung

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