Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt: Mordprozess Jennifer Scharinger endet
Der 33-jährige Ex-Freund von Jennifer Scharinger wurde am Donnerstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Lebenslange Haft für Mörder von Jennifer Scharinger
Wien. Der 33-jährige Ex-Freund von Jennifer Scharinger ist am Donnerstag vom Wiener Geschworenengericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Verteidigerin Astrid Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die 21-jährige Jusstudentin war am Vormittag des 21. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau getötet worden. Danach verschwand sie spurlos — fast acht Jahre lang.
„Er hat sie eiskalt erwürgt"
„Er hat sie eiskalt erwürgt", erklärte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. „Er konnte ihre Entscheidung, sich von ihm zu trennen, nicht akzeptieren." Sie forderte explizit die Höchststrafe für ein Verbrechen, das nahezu acht Jahre lang unentdeckt geblieben war.
Der Angeklagte gestand bereits zu Beginn seiner Einvernahme: „Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord." Auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin räumte er ein, dass es „eskaliert aus meiner Schuld" sei. Als Scharinger ihm gesagt habe, er solle verschwinden, sei das „zu viel" gewesen. „Da haben Sie sie verschwinden lassen", hielt die Richterin ihm entgegen.
In der Urteilsbegründung wertete die vorsitzende Richterin als erschwerend, dass die Tat in der Wohnung des Opfers begangen wurde — einem Ort, an dem man weniger mit einem Angriff rechne. Der Angeklagte habe die Frau „mehrere Minuten gewürgt" und dabei „in grausamer Weise aus Wut gehandelt".
Kontrollzwang und Persönlichkeitsstörung
Die Staatsanwältin schilderte den Geschworenen, dass die beiden zum Tatzeitpunkt seit rund eineinhalb Jahren liiert gewesen seien. Der Mann habe „absolute Kontrolle" auf Scharinger ausgeübt, für sich aber „Freiräume" beansprucht, um über soziale Netzwerke Kontakt zu anderen Frauen zu pflegen. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine schwerwiegende und nachhaltige Persönlichkeitsstörung: Er sei zwar zurechnungsfähig, verfüge aber über eine emotional instabile Persönlichkeit mit stark narzisstischen Tendenzen und einem ausgeprägten Kontrollzwang. Auf Zurückweisung reagiere er aggressiv.
Acht Jahre Ungewissheit — Mutter legte Fake-Profil an
Scharinger war seit Jänner 2018 als abgängig gemeldet. Ihr Ex-Freund stritt damals jegliche Beteiligung ab; die Ermittlungen gegen ihn wegen Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt.
Erst 2025 ergaben sich neue Ermittlungsansätze. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Mutter der Getöteten, die die Suche nach ihrer Tochter nie aufgegeben hatte. Gemeinsam mit einem Bekannten legte sie ein falsches Profil auf einer Datingplattform an und begann, mit dem mutmaßlichen Mörder zu chatten. In diesem Chat schilderte der Angeklagte schließlich detailliert, wie man sich einer Leiche entledigen könne, ohne Spuren zu hinterlassen — was ihn erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden brachte.
Im Dezember 2025 legte er ein Geständnis ab. Demnach hatte er Scharinger nach der Tat in eine Kiste gelegt und abtransportiert. Zunächst vergrub er sie im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln, verlegte die sterblichen Überreste später in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl. Dort wurde die Tote nach dem Geständnis entdeckt.
Angehörige: „Es ist nur um den Angeklagten gegangen"
„Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht — mit Hundertschaften von der Polizei, mit Grabungen, die sie selbst finanziert hat", sagte Andreas Schweitzer, der Rechtsvertreter der Mutter, im Hinblick auf die jahrelange Ungewissheit der Familie. Er kritisierte, dass Jennifer Scharinger in der Verhandlung zu wenig Platz eingeräumt worden sei: „Es ist nur um den Angeklagten gegangen." Ihr Verschwinden habe neben der Mutter auch die Schwester sowie den Neffen und die Nichte der Getöteten seelisch „zersetzt". Schweitzer betonte: „Sie war erfolgreich im Studium. Sie war ein lebenslustiger Mensch."
Das Gericht sprach der Mutter ein Trauerschmerzengeld von 20.000 Euro zu, der Schwester 15.000 Euro. Mit weitergehenden Ansprüchen — etwa einem Schockschaden — wurden die Hinterbliebenen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Mahnwache vor dem Gericht
Parallel zur Urteilsverkündung fand vor dem Gebäude eine Mahnwache des „Bündnisses gegen Femizide und alle Formen von Gewalt gegen Frauen" statt. Die Aktivistinnen forderten eine „gerechte Strafe für den Mörder von Jenni" sowie angemessene Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Das Bündnis verlangt zudem eine unabhängige Untersuchungskommission, die klären soll, „warum es acht Jahre gedauert hat, bis der Täter endlich festgenommen wurde".
Source: Google News AT — Crime (de)