Lebenslange Haft im Mordfall Jennifer Scharinger – Ex-Freund verurteilt

Ein Wiener Gericht verurteilte den 33-jährigen Ex-Freund von Jennifer Scharinger zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lebenslange Haft im Mordfall Jennifer Scharinger – Ex-Freund verurteilt

Mordfall Jennifer Scharinger: Lebenslange Haft für Ex-Freund nach sieben Jahren

Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, ist im Mordprozess um den Tod von Jennifer Scharinger das Urteil gefällt worden. Der 33-jährige Ex-Freund der 2018 verschwundenen Jusstudentin wurde am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Verteidigerin Astrid Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die vorsitzende Richterin wertete in der Urteilsbegründung mehrere Umstände erschwerend. Die Tat sei in der Wohnung des Opfers begangen worden, wo man weniger mit einem Angriff rechne. Der Angeklagte habe die Frau „mehrere Minuten gewürgt" und „in grausamer Weise aus Wut gehandelt". Die Mutter der Getöteten erhält ein Trauerschmerzengeld von 20.000 Euro, die Schwester 15.000 Euro. Weitergehende Ansprüche – etwa für einen Schockschaden – wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Er hat sie eiskalt erwürgt", hatte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn erklärt, „er konnte ihre Entscheidung, sich von ihm zu trennen, nicht akzeptieren." Sie forderte explizit die Höchststrafe für ein Verbrechen, das fast acht Jahre lang unentdeckt geblieben war. Der Angeklagte selbst erklärte zu Beginn seiner Einvernahme: „Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord."

Acht Jahre Ungewissheit

Jennifer Scharinger, damals 21 Jahre alt, war seit Jänner 2018 abgängig. Sie hatte sich mit ihrem Lebensgefährten gestritten und sich von ihm getrennt, bevor sie laut Polizei unter „bedenklichen Umständen" aus der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau verschwand. Wie 2025 herauskam, hatte der Mann sie in ihrer Wohnung getötet, „nachdem sie endgültig mit ihm Schluss gemacht hatte", wie die Staatsanwältin den Geschworenen darlegte.

Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt seit rund eineinhalb Jahren liiert. Der Angeklagte habe dabei laut Anklage „absolute Kontrolle" über die Frau ausgeübt, sich selbst jedoch „Freiräume" genommen, um über soziale Netzwerke Kontakt zu anderen Frauen aufzunehmen. Als ihm Scharinger schließlich sagte, „ich soll verschwinden", sei das „zu viel" gewesen, schilderte der Angeklagte. „Da haben Sie sie verschwinden lassen", hielt die Richterin daraufhin ein.

Nach der Tat hatte der Mann jegliche Beteiligung an einem möglichen Gewaltverbrechen abgestritten. Strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt.

Gefälschtes Datingprofil brachte den Durchbruch

2025 erhielten die Ermittlungen neue Ansätze – wesentlich mitgetragen von der Mutter der Getöteten, die die Suche nach ihrer Tochter nie aufgegeben hatte. Gemeinsam mit einem Bekannten legte sie ein falsches Profil auf einer Datingplattform an und begann, mit dem mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter zu chatten. Dabei schilderte der Angeklagte schließlich detailliert, wie er sich einer Leiche entledigen würde, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen. Das rückte ihn erneut in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.

Im Dezember 2025 legte er ein Geständnis ab. Wie er dabei angab, hatte er Scharinger am Vormittag des 21. Jänner 2018 in ihrer Wohnung getötet, die Tote anschließend in eine Kiste gelegt und abtransportiert. Zunächst vergrub er sie im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln, verlegte die sterblichen Überreste später in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl. Dort wurde die Leiche nach dem Geständnis entdeckt.

Persönlichkeitsstörung attestiert

Die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. Psychiatrischer Sachverständiger Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine schwerwiegende und nachhaltige Persönlichkeitsstörung: Er sei zwar zurechnungsfähig, weise jedoch eine emotional instabile Persönlichkeit mit stark narzisstischen Tendenzen und ausgeprägtem Kontrollzwang auf. Auf Zurückweisung reagiere er aggressiv.

Rechtsvertreter Andreas Schweitzer, der die Mutter der Getöteten vertrat, thematisierte die jahrelange Ungewissheit der Familie: „Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht. Mit Hundertschaften von der Polizei, mit Grabungen, die sie selber finanziert hat." Schweitzer kritisierte zudem, dass Jennifer Scharinger selbst im Prozess zu wenig zur Sprache gekommen sei: „Es ist nur um den Angeklagten gegangen." Das Verschwinden der jungen Frau habe neben der Mutter auch die Schwester sowie den Neffen und die Nichte seelisch „zersetzt". „Sie war erfolgreich im Studium. Sie war ein lebenslustiger Mensch", sagte er.

Parallel zur Urteilsverkündung fand vor dem Gericht eine Mahnwache des „Bündnisses gegen Femizide und alle Formen von Gewalt gegen Frauen" statt. Die Aktivistinnen forderten eine „gerechte Strafe für den Mörder von Jenni" und angemessene Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Das Bündnis verlangt darüber hinaus eine unabhängige Untersuchungskommission, die analysieren soll, „warum es acht Jahre gedauert hat, bis der Täter endlich festgenommen wurde".

Source: Google News AT — Crime (de)

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