Mord an Jennifer Scharinger: Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt

Mairon K. bekannte sich schuldig, die 21-jährige Jenni 2018 erwürgt zu haben. Das Wiener Landesgericht verhängte lebenslange Haft plus Einweisung.

Mord an Jennifer Scharinger: Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt

Lebenslang für Mairon K.: Prozess um Tod von Jennifer Scharinger endet mit Schuldspruch

Wie Google News AT — Crime (de) berichtete, wurde Mairon K. am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen des Mordes an seiner damaligen Freundin Jennifer Scharinger zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wenn du mich fragst, wo ich eine Leiche verstecken würde: Ich würde sie unter einen Komposthaufen legen, zwei bis drei Monate. Wenn nach der Person gesucht wird, würde ich dann die Knochen nehmen und zermahlen. Dann verstreust du das Zeug irgendwo und da wird kein Schwein mehr draufkommen." Mit diesen Worten – gerichtet an einen vermeintlichen Flirt auf einer Dating-Seite – belastete sich Mairon K. selbst. Was er nicht wusste: Sein Gegenüber war ein Bekannter von Brigitta Scharinger, der Mutter der vermissten Jennifer.

Tod in der Ospelgasse

Jennifer Scharinger, 21 Jahre alt, starb am Vormittag des 22. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in der Ospelgasse in Wien-Brigittenau. Als sie sich von Mairon K. – der damals noch Clemens T. hieß – trennen wollte, erwürgte er die junge Frau, versteckte sie in einer Kiste und transportierte die Leiche in ein Waldstück nahe Großweikersdorf. Zwei Monate später kehrte er zurück, wickelte sie in eine Plane und deponierte sie auf dem Truppenübungsplatz in Allentsteig – 50 Minuten Fahrt, die Fenster geöffnet.

Acht Jahre lang suchte Brigitta Scharinger nach ihrer Tochter. Sie fragte Mairon K. persönlich, wo Jennifer sei. Eine Antwort erhielt sie nicht.

Volles Geständnis im Gerichtssaal

„Ich bekenne mich voll schuldig", erklärte der 33-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Der fast zwei Meter große Angeklagte erschien in schwarzem Anzug, Krawatte und weißem Hemd, die Haare zurückgekämmt. Der Verhandlungssaal war restlos gefüllt – Freunde und Familienangehörige des Opfers waren gekommen, manche hatten eine Kerze mit Jennifers Bild mitgebracht, die ihnen beim Einlass jedoch abgenommen wurde.

„Jenni war ein wundervoller Mensch", sagte K. im Verlauf der Verhandlung. „Ich habe Gott gespielt und ihr Leben genommen." Als Grund nannte er einen Moment extremer Wut. Unmittelbar nach der Tat setzte er sich auf die Couch, installierte Instagram auf seinem Handy und schrieb einer anderen Frau.

Auf die Frage der Richterin, was er damals gefühlt habe, antwortete K.: „Angst." – „Wovor?" – „Dass ich erwischt werde."

Psychiatrisches Gutachten: „hochrational und kaltblütig"

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beschrieb zwei Seiten des Angeklagten. „Zu Beginn hat er das Problem bei Jennifer Scharinger gesehen", sagte Hofmann. Das Verhalten nach der Tat bewertete er als „sehr speziell": „Er hat die Entscheidung hochrational und in einer gewissen Kaltblütigkeit getroffen."

Verteidigerin Astrid Wagner betonte in ihrem Plädoyer, dass K. kein „eiskalter Killer" sei. Narzissten wie er seien „Würschteln, die kein Selbstwertgefühl haben". Das Geständnis, so Wagner, sei nicht durch Ermittlungsergebnisse oder den True-Crime-Chat erzwungen worden, sondern erfolgte „aus eigenem Antrieb, weil er es nicht mehr ausgehalten hat".

Die Staatsanwaltschaft forderte die höchstmögliche Strafe und formulierte es als gesellschaftliches Signal: „Eine Frau ist kein Besitz, eine Trennung kein Unrecht."

Schlusswort und Urteil

In seinem Schlusswort wandte sich K. an die Familie des Opfers: „Die Jennifer war ein wundervoller Mensch. Ich habe in diesem Jänner Gott gespielt, jemandem das Leben genommen, weil ich seit meiner Kindheit mit persönlichen Problemen kämpfe. Ich will, dass mir geholfen wird. Das war's."

Rund eineinhalb Stunden später verkündete das Gericht das Urteil: lebenslange Haft sowie Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Geschworenen stimmten einstimmig für einen Schuldspruch, 8:0.

Als erschwerend wertete das Gericht die grausame Art der Tötung. Mildernd wirkten sich der bis dahin straffreie Lebenswandel des Angeklagten, sein Geständnis sowie die Führung der Polizei zum Fundort der Leiche aus. Eine „nachhaltige, schwerwiegende psychische Störung" des Angeklagten begründe die zusätzliche Einweisung – von K. gehe weiterhin eine Gefahr aus.

Verteidigerin Wagner meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. K. zog sich nach der Urteilsverkündung mit seiner Anwältin zur Beratung zurück.

Source: Google News AT — Crime (de)

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