Lebenslange Haft und Einweisung: Wiener verurteilt wegen Mords an Ex-Freundin Jennifer S.
Ein 33-jähriger Wiener wurde am Landesgericht für den Mord an Jennifer S. im Jahr 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.

Mordurteil nach fast acht Jahren: Lebenslange Haft für den Mörder von Jennifer S.
Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht unter großem Publikumsinteresse der Mordprozess gegen einen 33-jährigen Mann zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte ihn wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin Jennifer S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zusätzlich wurde er gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jennifer S. war am 21. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau getötet worden. Der Angeklagte verscharrte ihre Leiche zunächst in der Nähe von Großweikersdorf im Bezirk Tulln, verlegte die sterblichen Überreste später jedoch in den Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl. Fast acht Jahre lang blieb das Verbrechen unentdeckt.
Geständnis vor Gericht
Der 33-Jährige legte bereits im vergangenen Dezember ein Geständnis ab und führte die Polizei zu den vergrabenen Überresten. Vor Gericht bekannte er sich vollumfänglich schuldig. „Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord", erklärte er zu Beginn seiner Einvernahme. Er habe Jennifer S. erwürgt, weil er „nicht ertragen" habe, dass sie nicht mehr in seinem Leben sein wollte.
Die Staatsanwältin schilderte den Geschworenen die Hintergründe der Tat: Jennifer S. habe an jenem Morgen „endgültig mit ihm Schluss gemacht". Die beiden waren rund eineinhalb Jahre liiert, wobei der Angeklagte laut Anklage „absolute Kontrolle" über die Frau ausgeübt, für sich selbst aber Freiräume in Anspruch genommen habe — unter anderem Kontakt zu anderen Frauen über soziale Netzwerke. „Er hat sie eiskalt erwürgt", sagte die Staatsanwältin. „Er konnte ihre Entscheidung, sich von ihm zu trennen, nicht akzeptieren."
Emotionaler Auftritt des Angeklagten
Der Angeklagte schilderte die Eskalation in der Wohnung: Jennifer S. sei „handgreiflich" geworden und habe ihm gesagt, er solle verschwinden. „Es war, wie der Fußboden vor den Füßen eingerissen wird", sagte er. Der 1,96 Meter große und rund 90 Kilogramm schwere Mann brachte die ihm körperlich weit unterlegene Frau zu Boden und tötete sie mit einem Unterarmgriff.
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Petra Poschalko, was er unmittelbar danach gefühlt habe, antwortete der Angeklagte: „Angst. Dass ich erwischt werde." Nach der Tat entkleidete er die Tote, legte sie in eine Kiste und transportierte sie ab. „Am Anfang habe ich nicht gewusst, wo ich hinfahre", sagte er. „Ich war ohne Plan, ohne irgendwas."
Die Richterin konfrontierte ihn mit seiner eigenen Darstellung: „Da haben Sie sie verschwinden lassen." Der Angeklagte räumte ein, die Tat jahrelang „verdrängt" und sich „mit Arbeiten oder anderen Diversitäten abgelenkt" zu haben.
Wiederkehr ins Visier der Ermittler
Bereits von Beginn an stand der 33-Jährige im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Jennifer S. im Fokus der Behörden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden jedoch im April 2019 eingestellt, da sich ihm zunächst nichts nachweisen ließ.
Ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geriet er erneut, weil er 2025 in einem Chat detailliert beschrieb, wie man sich einer Leiche entledigen könne, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen. Das habe ihn „unter Druck gesetzt", gab er vor Gericht zu. Er habe „die Last nicht ertragen".
Acht Jahre Ungewissheit für die Familie
Der Rechtsvertreter der Mutter der Getöteten, Andreas Schweitzer, schilderte das jahrelange Leid der Angehörigen. „Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht — mit Hundertschaften von der Polizei, mit Grabungen, die sie selber finanziert hat." Das Verschwinden habe auch die Schwester sowie den Neffen und die Nichte von Jennifer S. seelisch „zersetzt".
Schweitzer kritisierte, dass im Prozess zu wenig über das Opfer gesprochen worden sei: „Es ist nur um den Angeklagten gegangen." Jennifer S. sei „erfolgreich im Studium" und „ein lebenslustiger Mensch" gewesen.
Die Staatsanwältin betonte: „Acht Jahre hat ihre Familie nicht gewusst, was mit ihr passiert ist." Die Angehörigen hätten sich einerseits Hoffnung auf ein Wiedersehen gemacht, andererseits „das Schlimmste, ein Verbrechen, befürchtet".
Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen: „Sie haben acht Jahre lang gelitten, weil ich nicht imstande war, meine Verantwortung zu tragen." Er hoffe, „dass mir geholfen wird". Die Richterin antwortete darauf trocken: „Dem Opfer ist ja nicht mehr zu helfen. Das ist ja das Traurige daran."
Verteidigung und Urteil
Verteidigerin Astrid Wagner betonte, ihr Mandant sei „kein eiskalter Killer" und „erleichtert, dass es aufgeklärt wurde". Er habe „mit ihren Trennungswünschen nicht umgehen können".
Die Staatsanwaltschaft hatte explizit die Höchststrafe gefordert — für ein Verbrechen, das fast acht Jahre lang unentdeckt blieb. Das Gericht folgte diesem Antrag. Die Identifizierung der sterblichen Überreste erfolgte anhand des Schädelknochens, der der vermissten Jennifer S. zugeordnet werden konnte.
Source: Google News AT — Crime (de)