Mordprozess Wien: 33-Jähriger gesteht Erwürgen von Jennifer S. nach Trennung 2018
Ein 33-Jähriger wurde wegen Mordes an Jennifer S. verurteilt, die er im Jänner 2018 erdrosselt und verscharrt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Würgegriff dauerte mindestens 15 Minuten – Leiche acht Jahre lang nicht gefunden
Wie Google News AT — Crime (de) berichtet, ist ein 33-Jähriger wegen Mordes an Jennifer S. verurteilt worden. Zusätzlich zur Höchststrafe ordnete das Gericht gemäß § 21 Absatz 2 StGB seine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Verteidigerin Astrid Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Geständnis und Schuldbekenntnis vor Gericht
Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn seiner Einvernahme vollumfänglich schuldig. „Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord", erklärte er. Er habe Jennifer S. „erwürgt" und sie „nicht loslassen wollen". „Ich habe nicht ertragen, dass die Person, die ich so sehr liebe, nicht mehr in meinem Leben ist", sagte er. Die vorsitzende Richterin Petra Poschalko hakte nach: „Wut also." – „Es war definitiv von Wut überlagert", räumte der bis dahin unbescholtene Mann ein.
Der Angeklagte entschuldigte sich öffentlich bei den Angehörigen der Getöteten: „Sie haben acht Jahre lang gelitten, weil ich nicht imstande war, meine Verantwortung zu tragen." Er hoffe, „dass mir geholfen wird". Richterin Poschalko erwiderte trocken: „Dem Opfer ist ja nicht mehr zu helfen. Das ist ja das Traurige daran."
Tathergang: Wohnung in Wien-Brigittenau, 21. Jänner 2018
Den Ermittlungen zufolge tötete der Mann Jennifer S. am Vormittag des 21. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau, nachdem sie die Beziehung endgültig beendet hatte. Die Staatsanwältin schilderte den Geschworenen, dass das Paar zu diesem Zeitpunkt seit rund eineinhalb Jahren zusammen gewesen sei. Der Mann habe „absolute Kontrolle" über die Frau ausgeübt, sich selbst jedoch „Freiräume" genommen und über soziale Netzwerke Kontakt zu anderen Frauen gepflegt. „Eine Beziehung mit einer Person hat nicht gereicht", räumte der 33-Jährige ein.
Am Tattag eskalierte ein Streit. Jennifer S. habe ihn aufgefordert, die Wohnung sofort zu verlassen, schilderte der Angeklagte. Sie sei ihm ins Gesicht gefahren und „grob" geworden. Nachdem der 1,96 Meter große und rund 90 Kilogramm schwere Mann die körperlich weit unterlegene Frau zu Boden gebracht hatte, drückte er mit einem Unterarmgriff zu. Gerichtsmedizinerin Katharina Stölzl erklärte, Jennifer S. sei an den Folgen dieses Würgegriffs eines gewaltsamen Todes gestorben. Der Würgeakt habe „mindestens 15 Minuten" gedauert; wann Bewusstlosigkeit eingetreten sei, lasse sich nicht feststellen.
Leiche entkleidet, in Kiste transportiert, zweimal verscharrt
Nach der Tat entkleidete der Angeklagte die Tote, legte sie in eine Kiste und transportierte sie ab. Zunächst vergrub er die Leiche im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln. „Am Anfang habe ich nicht gewusst, wo ich hinfahre. Ich war ohne Plan, ohne irgendwas", schilderte er. Auf die Frage der Richterin, was er dabei gefühlt habe, antwortete er: „Angst. Dass ich erwischt werde."
Später verlegte er die sterblichen Überreste in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl und verscharrte sie dort. Anhand des Schädelknochens konnten die Überreste der vermissten Jennifer S. zugeordnet werden.
Acht Jahre Ungewissheit für die Familie
Jennifer S. war nach ihrem Verschwinden im Jänner 2018 als abgängig gemeldet worden. Der nunmehrige Angeklagte stand von Anfang an im Verdacht, mit dem Verschwinden in Zusammenhang zu stehen, doch ließ sich ihm zunächst nichts nachweisen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt.
Erst weil der Mann 2025 in einem Chat detailliert schilderte, wie man sich einer Leiche entledigen könne, ohne Spuren zu hinterlassen, geriet er erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Das habe ihn „unter Druck gesetzt", gab er vor Gericht zu. Er habe „die Last nicht ertragen", nachdem er das Geschehene jahrelang „verdrängt" und sich „mit Arbeiten oder anderen Diversitäten abgelenkt" habe. Im Dezember 2024 legte er schließlich ein Geständnis ab und führte die Polizei zu den vergrabenen Überresten.
Angehörige: „Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht"
Andreas Schweitzer, Rechtsvertreter der Mutter der Getöteten, schilderte das jahrelange Leid der Familie. „Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht. Mit Hundertschaften von der Polizei, mit Grabungen, die sie selber finanziert hat", sagte er. Jennifer S. sei „erfolgreich im Studium" und „ein lebenslustiger Mensch" gewesen. Ihr Verschwinden habe neben der Mutter auch die Schwester sowie Neffe und Nichte der Getöteten seelisch „zersetzt". Schweitzer kritisierte, in der Verhandlung sei zu wenig von Jennifer S. die Rede gewesen: „Es ist nur um den Angeklagten gegangen."
Staatsanwaltschaft forderte Höchststrafe
„Er hat sie eiskalt erwürgt", hatte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn erklärt. „Er konnte ihre Entscheidung, sich von ihm zu trennen, nicht akzeptieren." Sie verlangte ausdrücklich die Höchststrafe für ein Verbrechen, das fast acht Jahre unentdeckt geblieben war.
Verteidigerin Wagner betonte, ihr Mandant sei „kein eiskalter Killer" und „erleichtert, dass es aufgeklärt wurde". Er habe „mit ihren Trennungswünschen nicht umgehen können". Mit ihrer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung liegt der Fall nun einer höheren Instanz vor.
Source: Google News AT — Crime (de)