Hassposting-Verurteilung in Wien: 60-Jährige muss Geldstrafe zahlen

Eine 60-jährige Frau wurde am Wiener Landesgericht wegen Beleidigung des Gaza-Aktivisten Rafael E. verurteilt. Ankläger war jener Mann, der selbst wenige Wochen zuvor freigesprochen worden war.

Hassposting-Verurteilung in Wien: 60-Jährige muss Geldstrafe zahlen

Beleidigung im Netz: Wiener Gericht verurteilt 60-Jährige nach Hasskommentar

Wie die Kronen Zeitung berichtet, hat das Wiener Landesgericht eine 60-jährige Frau wegen Beleidigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Hinzu kommen die Prozesskosten. Zudem steht dem Privatankläger der Weg zu einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage offen.

Die Angeklagte hatte unter einem Video des Gaza-Aktivisten und YouTubers Rafael E. geschrieben: „Adolf wäre stolz auf euch – ihr beweist, braun triefender Abschaum ist nicht rechts, aber rechtswidrig!" Für den Richter war das ein klarer Fall von Beleidigung.

Privatankläger selbst erst freigesprochen

Besondere Brisanz erhält das Verfahren durch die Vorgeschichte des Privatanklägers: Rafael E. stand wenige Wochen zuvor selbst vor Gericht. Er hatte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger als „Unmensch" und „Schandfleck" bezeichnet und ihren Namen zu „Beate Völkermord-Reiniger" verfremdet. Der Richter sprach ihn frei – mit der Begründung, die Grenzen zulässiger Kritik seien bei Spitzenpolitikern deutlich weiter gezogen als bei der allgemeinen Bevölkerung.

Verteidiger: E. müsse selbst mehr aushalten

Diesen Umstand nutzte Verteidiger Thomas Fried, der die 60-Jährige vertrat, als zentrales Argument: „Jemand, der selbst so viel austeilt wie Herr E., muss auch mehr einstecken können", sagte Fried vor Gericht.

Die Angeklagte erklärte, ihr Kommentar sei aus Empörung entstanden – über Aufrufe zum Boykott des Fußballspiels Österreich gegen Israel sowie über Forderungen, Israel vom Eurovision Song Contest auszuschließen. „Warum darf man nicht mit Juden Fußball spielen oder mit Juden singen?", wandte sie sich an den Richter. E. habe mit seinen wiederholten Aussagen dazu beigetragen, dass der Antisemitismus in Österreich stark gestiegen sei.

Vorausgegangen war der Angeklagten nach eigenen Angaben auch eine Beschimpfung durch eine andere Posterin, die sie als „zionistische Nazi-Braut" bezeichnet hatte. „Da ist mir die Hutschnur gerissen", sagte sie. Ihr Kommentar habe sich zudem nicht allein gegen E. gerichtet, sondern gegen die gesamte „Gruppe", die Israelhetze betreibe.

Richter: Gegenseitige Beleidigungen rechtfertigen einander nicht

Der Richter ließ diese Argumentation nicht gelten. „Nur weil eine Seite schimpft, heißt das nicht, dass man auch schimpfen darf", stellte er in seiner Urteilsbegründung fest. Das Urteil ist teilbedingt: Ein Teil der Geldstrafe ist sofort zu zahlen, der Rest unter Vorbehalt.

Source: Kronen Zeitung

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