Kärntner Zahnarzt in Graz zu 90.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Ein Kärntner Zahnarzt wurde in Graz wegen Körperverletzung und Betrug an drei Patienten schuldig gesprochen. Das Urteil über 90.000 Euro Geldstrafe ist noch nicht rechtskräftig.

Schuldspruch nach drei Jahren: Grazer Gericht verurteilt Kärntner Zahnarzt
Nach drei Jahren Verhandlung ist am Mittwochnachmittag der Prozess gegen einen Kärntner Zahnarzt am Landesgericht Graz zu Ende gegangen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, sprach Richter Andreas Lenz den Mediziner vom überwiegenden Teil der Vorwürfe im Zweifel frei – schuldig befunden wurde er in drei Fällen: wegen Körperverletzung und Betrug. Das Schöffengericht verhängte eine Geldstrafe von 90.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Es bleibt nicht viel", leitete Richter Lenz seine Urteilsbegründung ein. Die ursprüngliche Anklage hatte knapp drei Dutzend Geschädigte umfasst; am Ende blieben drei Patienten übrig, bei denen das Gericht sicher war.
Weisheitszähne bei Kindern, beschädigter Zungennerv
Zwei der drei betroffenen Patienten waren zum Tatzeitpunkt noch Kinder. Ihnen seien in einer einzigen Sitzung alle vier Weisheitszähne gezogen worden. „Aufklärung, von der Sie immer gesprochen haben", so Lenz direkt an den Angeklagten, „hat bei den beiden nicht stattgefunden." Bei einem erwachsenen Patienten führte ein nicht notwendiger Eingriff zu einer Körperverletzung in Form eines beschädigten Zungennervs.
Dem Zahnarzt war laut Anklage vorgeworfen worden, bei Patienten medizinisch nicht indizierte Behandlungen durchgeführt und gegenüber Sozialversicherungsträgern Leistungen abgerechnet zu haben, die tatsächlich nicht erbracht worden waren. Da die Überprüfung der Abrechnungen aber ein ähnliches Bild wie bei den medizinischen Vorwürfen ergab, fiel die ursprünglich angeklagte gewerbsmäßige Qualifikation des Betrugs weg.
Sachverständiger unter Druck
Ein zentrales Element des jahrelangen Verfahrens war der Gerichtssachverständige, dessen Qualifikation die Verteidigung wiederholt anzweifelgte. Die Vorlage seines gesamten Disziplinarakts wurde verlangt, obwohl er nach einer Anzeige standesrechtlich freigesprochen worden war. Mehrfach wurde seine Abberufung beantragt und die Bestellung eines neuen Gutachters gefordert.
Bereits beim letzten Verhandlungstag im August hatte der Sachverständige eingeräumt, er könne nicht ausschließen, dass etliche der beanstandeten Behandlungen doch medizinisch indiziert gewesen sein könnten. Die emotionalen Spannungen zwischen Verteidiger, Angeklagtem – einem Doppeldoktor – und dem Gutachter, einem Dreifachdoktor, prägten das gesamte Verfahren. „Gehen Sie bitte weg! Ich habe Angst vor Ihnen", rief der Sachverständige im August, als der Angeklagte ihm ein Röntgenbild auf dem Laptop zeigen wollte.
Langer Verfahrensweg seit 2017
2017 wurde gegen den Zahnarzt ein Berufsverbot verhängt. 2019 wurde der Sachverständige mit dem Gutachten beauftragt, das die Vorwürfe der Sozialversicherungsträger grundsätzlich bestätigte. Ein erster Rechtsgang endete mit einer Diversion, die jedoch aufgehoben wurde. Seit 2023 verhandelte ein Schöffensenat unter Richter Lenz den Fall neu – bis zum Urteil vom Mittwoch.
Source: Kleine Zeitung