Körperverletzung in Oststeiermark: 35-Jähriger zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt

Ein 35-jähriger Oststeirer wurde am Bezirksgericht Weiz wegen Körperverletzung an seiner Lebensgefährtin verurteilt. Das Urteil lautet auf 4.800 Euro Geldstrafe.

Körperverletzung in Oststeiermark: 35-Jähriger zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt

Bezirksgericht Weiz verurteilt Mann wegen Körperverletzung an Partnerin

Das Bezirksgericht Weiz hat einen 35-jährigen Oststeirer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Wie Kleine Zeitung berichtet, soll der Mann seine 38-jährige Lebensgefährtin geschubst und sie anschließend an den Beinen durch die Wohnung gezogen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte erklärte jedoch, die Strafe anzunehmen.

Der 35-Jährige gab sich vor Gericht teilweise schuldig. Er behauptete, seine Partnerin sei vom Balkon in die Wohnung gestolpert — er habe sie nicht geschubst. Beide hätten zuvor getrunken, es sei zu einem Streit gekommen. „Ich war auch betrunken, wollte sie aufheben und ins Zimmer tragen", sagte er vor dem Richter. Da dies nicht gelungen sei, habe er sie an den Füßen ins Schlafzimmer gezogen.

Auch die Lebensgefährtin sagte im Zeugenstand aus, sie sei gestolpert. Sie räumte ein, dem Angeklagten eine Ohrfeige gegeben zu haben. Die Aussagen der beiden wichen jedoch in einem entscheidenden Punkt voneinander ab: Er gab an, der Schlag habe sich noch am Balkon vor dem Sturz ereignet, sie schilderte ihn als Reaktion danach in der Wohnung. Die Verletzungen an ihren Armen erklärte sie mit einem E-Scooter-Sturz.

Den Ausschlag für die Polizei gab eine Nachbarin. Sie habe den Streit und die Gewalt direkt beobachtet, sagte sie im Zeugenstand. „Die Nachbarn hatten weder Jalousien noch Vorhänge, in der Wohnung war das Licht an. Ich hab gut hingesehen, die Balkontür war komplett geöffnet." Die Zeugin schilderte, wie der Angeklagte seine Partnerin mit beiden Händen schubste und sie danach durch die Wohnung zog. Ein Nachbar aus dem Stockwerk darunter klingelte daraufhin an der Tür. Die Zeugin gab außerdem an gehört zu haben, wie der Angeklagte seine Partnerin aufforderte zu öffnen und zu sagen, dass nichts vorgefallen sei.

Der Angeklagte widersprach dieser Darstellung entschieden. „Ich hab noch nie einem Menschen was getan", erklärte er und beantragte Freispruch.

Der Richter folgte der Aussage der Nachbarin. Die Strafe beläuft sich auf 120 Tagessätze zu je 40 Euro, macht insgesamt 4.800 Euro. Vorerst muss der Verurteilte die Hälfte bezahlen; der verbleibende Betrag wird fällig, sollte er sich innerhalb der dreijährigen Probezeit erneut strafbar machen.

Source: Kleine Zeitung

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